Noch 3 Tage

Hosting der Berufswahlapp 2026

Hosting der Berufswahlapp 2026

Zeitplan

Veröffentlichung
17.07.26
Teilnahmefrist
24.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Düsseldorf, Deutschland
Vertragslaufzeit
48 Tage
E-Mail
vergabe@ebnerstolz.de
Telefon
4922885029175

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Mindestanforderung

    • Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
    • Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
    • Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
    • Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bewerber hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht.
    • Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
  • A. Der Bewerber hat die Bonitätsauskunft eines Finanzdienstleisters bzw. einer Wirtschaftsauskunftei vorzulegen. Als Mindestanforderungen hat die Bonitätsauskunft eine Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default, pd-Wert gemäß Basel-II-Kriterien) zu enthalten, die a) einen Wert von 1,5 % unterschreitet und b) zum Stichtag der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung nicht älter als sechs Monate ist. Hinweis

    • Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. jeder wesentliche Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss eine eigene Erklärung (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
    • Hinweis: Für den Fall, dass eine solche Bonitätsauskunft ohne Verschulden des Bewerbers nicht vorgelegt werden kann, kann der Nachweis der Bonität durch die Vorlage von gleichwertigen Unterlagen geführt werden. Der Bewerber hat mit diesen Unterlagen darzulegen, dass sein Unternehmen solide finanziert ist, seine Verbindlichkeiten erfüllt und mit seiner Leistungsfähigkeit für die gesamte Vertragslaufzeit zu rechnen ist.
    • B: Nur auf Nachfrage des Auftraggebers: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers.
    • C:: Nur auf gesonderte Nachfrage des Auftraggebers: Als Hinweis auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss der öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass die Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Bitte teilen Sie uns zur Beurteilung Ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit daher folgende Kennzahlen mit:
    • - Krisensignalwert
    • Zeichen einer Unternehmenskrise mit eingeschränkter wirtschaftlicher Leis-tungsfähigkeit sind i. d. R. ein sinkender Cash Flow (Zahlungsmittelüberschuss als Ausdruck der absoluten Innenfinanzierungskraft) und steigende Verbindlichkeiten. Beiden Kennzahlen im Verhältnis ergeben den Krisensignalwert.
    • Krisensignalwert = Cash Flow / Summe der Verbindlichkeiten
    • Auf ein Geschäftsjahr bezogen wird mit dem Wert die Entschuldungsfähigkeit dargestellt. Das Verhältnis aus Cash Flow und Verbindlichkeiten verstärkt die Signalwirkung im Vergleich zur alleinigen Betrachtung vom Cash Flow und von Kennzahlen zur Vermögensstruktur. Deshalb ist der Krisensignalwert, auch dynamischer Verschuldungsgrad bezeichnet, ein geeigneter Indikator für Liquiditätsprobleme und insolvenzgefährdete Unternehmen.
    • - EBITDA-Marge/operative Marge
    • Die EBITDA-Marge ist eine Kennzahl, die von vielen Marktteilnehmern zur Be-urteilung der Ertragskraft eingesetzt wird. Sie berechnet sich aus dem Verhältnis von operativem Ergebnis (EBITDA) zum Umsatz.
    • EBITDA-Marge = EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization) / Umsatz
    • Aufgrund hoher Bestandschwankungen im Umlaufvermögen empfiehlt es sich, die Gesamtleistung als Basisgröße zu verwenden, da diese Umsatzerlöse um Bestandsveränderungen korrigiert. Sie kann auch ohne abgeschlossenen Jahresabschluss unterjährig aus der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) ermittelt werden. Die EBITDA-Marge kann als geeigneter (Teil-) Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit betrachtet werden.
    • - Deckungsfaktor
    • Durch den Deckungsbeitrag wird in absoluter Größe ausgedrückt, in welchem Maße die Gemeinkosten (Fixkosten) durch Aufträge "gedeckt" werden. Umso höher die Ertragskraft eines Bewerbers, umso höher ist die Deckung der leistungsunabhängigen Kosten (Fixkosten) und umso höher fällt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus. Setzt man den absoluten Deckungsbeitrag ins Verhältnis zu den Fixkosten, so erhält man den Faktor, mit dem Bewerber die Fixkosten decken können.
    • Deckungsfaktor = Deckungsbeitrag / Fix-kosten
    • Deckungsbeitrag (vereinfacht über Ge-winn- und Verlustrechnung) = Umsatzerlöse
    • - Materialaufwand
    • - Personalaufwand
    • - sonstige betriebliche Aufwendungen
    • Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/jeder Unterauftragnehmer muss eigene Kennzahlen (in einem Dokument möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
  • Nur auf gesonderte Nachfrage des Auftraggebers: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.

  • Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) Mindestanforderung

    • Der Bewerber weist in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen mindestens in Höhe von 1,5 Mio. Euro ohne USt. je Jahr auf.
    • Der Bewerber muss diesen Umsatz auf Nachfrage des Auftraggebers durch entsprechende Referenzen nachweisen.
  • Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EU, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung nicht älter als sechs Monate sein.

  • Bestätigung des Vorhandenseins eines elektronischen Ticketing-Systems beim Bewerber/Bieter zur Absetzung von Störungsmeldungen durch den Auftraggeber über eine über das Internet erreichbare elektronische Schnittstelle. Mindestanforderung

    Bestätigung des Vorhandenseins einer telefonischen Erreichbarkeit zur Annahme von Störungen (Störungs-Hotline) von Montag bis Freitag 8 - 17 Uhr (mit Ausnahme der bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertage).

Zuschlagskriterien

  • Erfüllung Leistungsverzeichnis: Wertung gemäß Anlage 1.3.

  • Preis: Wertung gemäß Anlage 1.3.

Welche davon erfüllen Sie?

KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil

Kostenlos · Sofortige Analyse

Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf56 KB12 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage156 KB4 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB8 Seiten
+ 11 weitere Dokumente

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.

Vollständige Vergabeunterlagen herunterladen
KI-Analyse der Eignungskriterien
Ähnliche Ausschreibungen automatisch erhalten
Wettbewerbsanalyse und Markteinblicke
Kostenlos · Keine Kreditkarte

Vertraut von 1.000+ Unternehmen

Roland BergerE.ONPPLWise

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen