Veröffentlichung 16.07.26 | Fragenfrist 05.08.26 | Abgabefrist 18.08.26 | Öffnung 18.08.26 |
Eignungskriterien
Die Erklärungen unter Ziffer II "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Erklärung über einen Eintrag in einem Berufs-/Handelsregister mit Angabe der Registernummer und des Amtsgerichts. oder: Eine Pflicht zu Eintragung im Berufs-/Handelsregister besteht nicht, es kann aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden. Falls der Teilnahmeantrag / das Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise Der Nachweis muss aktuell sein, d.h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Kalendertage seit dem Ausstellungsdatum erstellt.
Falls der Teilnahmeantrag / das Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Gefordert ist die Angabe des Jahresgesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Angabe des Jahresumsatzes netto bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu dem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachten Leistungen ("in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags"). Mindestanforderung an den Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der kumulierte Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zusammen ("kumulierter Wert") 3.000.000 Euro netto betragen haben. Hinweise der Vergabestelle: - Die Erfüllung der Vorgaben zum Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags ist eine Mindestanforderung. Der vom Bieter angegebene "kumulierte Wert" ist die Grundlage für die Bewertung des Umsatzes. Bei Bietergemeinschaften wird der Wert alle Mitglieder addiert. Im Falle einer deutlichen negativen Umsatzentwicklung behält sich die Vergabestelle eine gesonderte Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorlegen. Hinweis: Die Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen
Angaben geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Mit der Abgabe eines Angebots erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht habe(n), die mit der zu vergebenden Leistung (in Art und Umfang) vergleichbar sind. Mindestanforderungen: - Es müssen mindestens zwei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden. - Beide Referenzen müssen ein Volumen von mindestens 1.000.000 EUR über die Laufzeit vorweisen. - Beide Referenzen davon müssen im Gesundheitssektor angesiedelt sein - Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein. Für jede wertungsfähige Referenz sind in der Anlage 2.2 "Erklärung Referenzen" folgende Angaben zu machen: - Name des Referenzgebers mit Adresse - Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer - Art des Referenzgebers: öffentlicher oder privater Auftraggeber - Bettenanzahl der Referenzeinrichtung - Zeitraum der erbrachten Leistungen - Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto - Beteiligungsform des Bieters am Referenzprojekt - Kurzbeschreibung des Projekts - Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der Vergabestelle Die Vorlage von zwei Unternehmensreferenzen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, ist eine Mindestanforderung. Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.
Erklärung, dass mein/unser Unternehmen gem. DIN EN ISO 9001 und DIN ISO 27001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist. Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen. Ein entsprechender Nachweis der Zertifizierungen ist dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt. Der Nachweis der oben genannten Zertifizierungen ist eine Mindestanforderung. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend
Nachweise über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Implementierung, den Betrieb und den Support der ausgeschriebenen HPE-Networking-Plattform. Als Nachweise werden anerkannt: - ein gültiger HPE-Networking-Partnerstatus und - der Nachweis von mindestens fünf Mitarbeitern mit aktuellen technischen Zertifizierungen für die angebotene HPE-Networking-Plattform Es müssen beide Nachweise eingereicht werden. Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese Nachweise. Die entsprechenden Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Der Nachweis der oben genannten Zertifizierungen ist eine Mindestanforderung. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
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