Zuschlag erteilt am 18. April 2024
Veröffentlichung 17.01.24 | Abgabefrist 22.02.24 | Öffnung 22.02.24 |
Eignungskriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt "Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Das Formblatt kann darüber hinaus hier eingesehen werden
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt "Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Das Formblatt kann darüber hinaus hier eingesehen werden
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt "Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Das Formblatt kann darüber hinaus hier eingesehen werden
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