Vertragsbeginn 06.05.26 | Veröffentlichung 10.06.26 |
Zuschlagskriterien
Die Bewertung des Preises erfolgt gemäß nachstehender Regelung: Das wirtschaftlichste Angebot, welches den Zuschlag erhalten soll, wird in Anlehnung an die Erweiterte Richtwertmethode nach „UfAB V 2.0“ ermittelt. Berücksichtigt wird die Höhe des Honorars (netto) einschließlich Zuschlägen, Besonderen Leistungen, Nebenkosten (=Wertungssumme). Die Wertungssumme (P) wird zu den vergebenen Leistungspunkten (mind. … % der Gesamtpunkte) in Relation gesetzt, um das beste Preis-Leistungsverhältnis zu erhalten. Siehe hierzu auch Vergabeunterlagen, Formblatt III.16.1 Nr. C
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