Hydraulische Installation - Neubau Wasserwerk Nord Los 2

Auftraggeber
Veröffentlicht
20.12.2023
Angebotsfrist
Hydraulische Installation, Wasseraufbereitung (Eisen, Mangan, Arsen), Pumpwerk, Anschluss/Schnittstelle EMSR

Zeitplan

Veröffentlichung
20.12.23
Vertragsbeginn
15.08.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
1.430.000 €
Erfüllungsort
Schrobenhausen, Deutschland
E-Mail
info@stadtwerke-sob.de
Telefon
+49825289410

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.

  • Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren (2021, 2022, 2023)

    • Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Hydraulische Installation) in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von
    • ­- unter und bis einschließlich EUR 2,0 Mio. mit 0 Punkten,
    • ­- mehr als EUR 2,0 Mio. bis einschließlich EUR 4,0 Mio. mit 1 Punkt,
    • ­- mehr als EUR 4,0 Mio. bis einschließlich EUR 6,0 Mio. mit 2 Punkten,
    • ­- mehr als EUR 6,0 Mio. mit 3 Punkten
    • bewertet.
    • Die erzielten Punkte werden mit dem Faktor 20 versehen. Es können somit max. 60 Punkte (von insg. 300 P.) erreicht werden.
    • Mindestkriterium/Punktzahl für die Eignung:
    • Es werden nur solche Interessenten zur Teilnahme aufgefordert, die anhand der Eignungskriterien Umsatz, Anzahl Mitarbeiter, Anzahl technisches Leitungspersonal und Referenzen insgesamt mindestens 200 Punkte erzielen und mit den Referenzen mindestens 90 Punkte erzielen.
  • Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung

    • Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme
    • • für Personenschäden in Höhe von EUR 2,0 Mio. und
    • • für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 1,0 Mio.
    • und Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr beträgt mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen.
  • Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte

    • Die Angaben zur Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von
    • ­- bis einschließlich 10 Mitarbeiter mit 0 Punkten,
    • ­- mehr als 10 Mitarbeiter bis einschließlich 20 Mitarbeiter mit 1 Punkt,
    • ­- mehr als 20 Mitarbeiter bis einschließlich 30 Mitarbeiter mit 2 Punkten,
    • ­- mehr als 30 Mitarbeiter mit 3 Punkten
    • bewertet.
    • Die erzielten Punkte werden mit dem Faktor 10 versehen. Es können somit max. 30 Punkte (von insg. 300 P.) erreicht werden.
    • Mindestkriterium/Punktzahl für die Eignung:
    • Es werden nur solche Interessenten zur Teilnahme aufgefordert, die anhand der Eignungskriterien Umsatz, Anzahl Mitarbeiter, Anzahl technisches Leitungspersonal und Referenzen insgesamt mindestens 200 Punkte erzielen und mit den Referenzen mindestens 90 Punkte erzielen.
  • Eigenerklärung zur Anzahl des in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) fest angestellten technischen Leitungspersonals (Meister, staatlich geprüfter Techniker oder Hochschulabschluss)

    • Die Angaben zur Anzahl des in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) fest angestellten technischen Leitungspersonals (Meister, staatlich geprüfter Techniker oder Hochschulabschluss) werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von
    • ­- bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 0 Punkten,
    • ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 1 Punkt,
    • ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 2 Punkten,
    • ­- mehr als 6 Mitarbeiter mit 3 Punkten
    • bewertet.
    • Die erzielten Punkte werden mit dem Faktor 20 versehen. Es können somit max. 60 Punkte (von insg. 300 P.) erreicht werden.
    • Mindestkriterium/Punktzahl für die Eignung:
    • Es werden nur solche Interessenten zur Teilnahme aufgefordert, die anhand der Eignungskriterien Umsatz, Anzahl Mitarbeiter, Anzahl technisches Leitungspersonal und Referenzen insgesamt mindestens 200 Punkte erzielen und mit den Referenzen mindestens 90 Punkte erzielen.
  • Eigenerklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO

    • 1. Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
    • Diesen Nachweis hat er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens oder auf andere Weise zu erbringen. Soll der Nachweis im Form einer Verpflichtungserklärung erbracht werden, hat der Bewerber das als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zu verwenden und den Bewerbungsunterlagen entsprechend beizufügen.
    • 2. Der AG überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen (§ 47 Abs. 2 S. 1 SektVO). Der AG schreibt vor, dass der Bewerber ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, innerhalb angemessener Frist ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 S. 2 SektVO).
    • 3. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Diese Unternehmen müssen daher als Unterauftragnehmer angegeben und eingesetzt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 SektVO).
    • 4. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so hat der Bewerber dem AG auf Anforderung eine Erklärung vorzulegen, wonach eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe besteht (§ 47 Abs. 3 SektVO).
    • 5. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Bewerbergemeinschaften (§ 47 Abs. 4 SektVO).

Zuschlagskriterien

  • Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix

    • - 0 bis 4 TP: 0 P.,
    • - 5 bis 9 TP: 1 P.,
    • - 10 bis 13 TP: 2 P.,
    • - 14 bis 24 TP: 3 P.,
    • - 25 bis 27 TP: 4 P. und
    • - 28 bis 30 TP: 5 P.
    • Die erzielten Punkte werden mit dem Faktor 10 multipliziert. Es können somit max. 50 Punkte (von insg. 500 P.) erreicht werden.: ­Darstellung der Qualifikation des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personal (nicht-preislicher Teil)
    • Der Bieter hat den für den Auftrag vorgesehenen Projektleiter zu benennen. Die Qualifikation des Projektleiters ist durch Referenzen nachzuweisen.
    • Es werden maximal jeweils 6 Referenzen des Projektleiters anhand folgender Kriterien bewertet:
    • • Durchführung von hydraulischen Installationsarbeiten, die in den letzten sechs (6) Jahren (ab 2018) abgeschlossen wurden (Mindestkriterium)
    • • mit einem Auftragswert von mind. EUR 250.000 (netto) (Mindestkriterium)
    • • im Bereich Wasserversorgung, lebensmittelverarbeitender Betrieb oder vergleichbar (Zusatzkriterium)
    • • mit Schnittstelle zwischen hydraulischer Anlage und EMSR (Zusatzkriterium)
    • • für einen öffentlichen Auftraggeber (Zusatzkriterium).
    • Erfüllt eine Referenz eines dieser 5 Kriterien, so erhält der Bewerber einen TP. Erfüllen danach die maximal 6 wertbaren Referenzen alle 5 Kriterien, wird die maximale TP-Zahl in Höhe von 30 TP erreicht.
  • Preis gemäß bepreistem Leistungsverzeichnis

    • Gewertet wird die Netto-Angebotssumme gemäß dem bepreisten Leistungsverzeichnis.
    • Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Preisangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Preisangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet.
    • Die erzielten Punkte werden mit dem Faktor 90 multipliziert, es können somit max. 450 Punkte (von insg. 500 P.) erreicht werden.

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Vergabeunterlagen

Eigenerklärung24 KB4 Seiten
Eignungskriterien156 KB8 Seiten
Preisblatt78 KB2 Tabellen
Projektplan37 KB32 Seiten
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