Veröffentlichung 21.11.23 | Abgabefrist 22.12.23 | Öffnung 22.12.23 |
Eignungskriterien
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Mit diesem wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden. Ferner wird erklärt: Das Unternehmen - ist den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen - hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen. - hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen mindestens in dem geforderten Umfang. - hat in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (Art Umfang (m²) sowie Vertragsdauer) ausgeführt unter Angabe der Referenzen - hat das erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung - hat die für die Ausführung erforderlichen Geräte und die technische Ausrüstung. Auf Anforderung sind die Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen. Weiter sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zur durchschnittlich jährlichen Beschäftigungszahl zu machen. Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d.h. durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen. Abgabe einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (5. EU Sanktionspaket). Mit dem Inhalt, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft oder ggfs Nachunternehmer nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristischePersonen, Organisationen oder Einrichtungen, -juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln. Sowie dass am Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf die Unternehmen entfallen).
Siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
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