Zuschlag erteilt am 10. Juli 2024
Veröffentlichung 10.07.24 |
Zuschlagskriterien
Bewertung Qualität: Die Wertung der Qualität erfolgt in Form von folgenden Kriterien je Los, welche im Teil B 06 "Bewertung Qualität" der Vergabeunterlagen erläutert sind. Durch den Bieter werden Angaben zu folgenden Kriterien je Los erwartet: - vorgegebene Maße, es wird bewertet, inwieweit diese eingehalten werden. Abweichungstoleranzen sind angegeben. - Grammaturen, es wird bewertet, inwieweit diese eingehalten werden. Abweichungstoleranzen sind angegeben. - vorgegebene Farbe, es wird bewertet, inwieweit diese eingehalten wird. - vorgegebene Verpackungsgrößen, es wird bewertet, inwieweit diese eingehalten werden. Die Bewertung Qualität erfolgt im Los 2 nach dem folgenden Punktesystem je Produktposition 2.1 - 2.5: - Maßvorgabe angebotenes Produkt: +/- 0,5cm = 10 Punkte +/- 1,0cm = 5 Punkte größere Abweichung = 0 Punkte - Grammatur angebotenes Produkt: +/-1g/qm = 10 Punkte +-2g/qm = 5 Punkte größere Abweichung = 0 Punkte - Farbe angebotenes Produkt: Naturweiß oder weiss = 10 Punkte grau = 5 Punkte - Verpackungsgröße angebotenes Produkt: Vorgabe eingehalten= 10 Punkte Abweichend zur Vorgabe = 5 Punkte
Umweltkriterien: Die Wertung der Umwelt erfolgt in Form von folgenden Kriterien je Los, welche im Teil B 07 "Bewertung Umwelt" der Vergabeunterlagen detailliert erläutert sind. Durch den Bieter werden Angaben zu folgenden Kriterien je Los erwartet: - Umwelt-Zertifikate: Gewünschte Umweltzeichen sind EU-Ecolabel, Blauer Engel, Nordic Swan und FSC-Zertifikat bei Waren aus Frischzellstoffen. - chlorfrei gebleicht: gewünscht bei Waren aus Frischzellstoffen. - Verpackungsmaterial: als zusätzliches ökologisches Kriterium wird das Verpackungsmaterial bewertet. Die Bewertung Umwelt erfolgt im Los 2 nach dem folgenden Punktesystem je Produktposition 2.1 - 2.2 und 2.4: - Umwelt-Zertifikate je 10 Punkte: Blauer Engel = 10 Punkte EU-Blume = 10 Punkte Nordi Swan = 10 Punkte - Verpackung: Papier/Pappe = 10 Punkte PE/PP = 5 Punkte andere Materialien = 0 Punkte Die Bewertung Umwelt erfolgt im Los 2 nach dem folgenden Punktesystem je Produktposition 2.3 und 2.5: - Umwelt-Zertifikate je 10 Punkte: Blauer Engel = 10 Punkte EU-Blume = 10 Punkte Nordi Swan = 10 Punkte - Umwelt-Zertifikat: FSC Zertifikat = 10 Punkte - Chlorfrei gebleicht: chlorfrei gebleicht = 10 Punkte - Verpackung: Papier/Pappe = 10 Punkte PE/PP = 5 Punkte andere Materialien = 0 Punkte
Preis: Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Konditionspreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 60 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 60 multipliziert.
Nachhaltigkeitsmaßnahmen: Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien haben die Bieter ihr Engagement für Nachhaltigkeit - somit ökologische, soziale und ökonomische Leistungen - entlang der auftragsbezogenen Lieferkette darzulegen (Teil B 08 "Nachhaltigkeitsmaßnahmen" der Vergabeunterlagen). In diesem Zusammenhang können die Bieter entweder einen aktuellen CSR (Corporate Social Responsibility), Auditierungsbericht eines externen Dienstleisters (z.B. Sustainalytics, EcoVadis, S&P Global Corporate Sustainability Assessment (CSA), ISS ESG, MSCI) vorlegen oder mittels Eigenerklärung die umgesetzten Maßnahmen im eigenen Betrieb darstellen. Ist ein Engagement für Nachhaltigkeit entlang der auftragsbezogenen Lieferkette bei einem Unternehmen vorhanden erhält der Bieter 5 Punkte. Gibt es beim Bieter bislang keine Nachhaltigkeitsstrategie entlang der Lieferkette, werden keine Punkte vergeben. Eine Punkteabstufung ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Der Bieter hat die Möglichkeit die folgenden Aspekte in Form einer Eigenerklärung zu bestätigen (Teil B 08 "Nachhaltigkeitsmaßnahmen" der Vergabeunterlagen) und erhält je 2,5 Punkte pro Eigenerklärung: - Eigenerklärung, dass bei eigenen Leistungen sowie Zulieferungen Dritter sind im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche Verfahren und Erzeugnisse bevorzugt eingesetzt werden. - Eigenerklärung, dass alle eingesetzten bzw. verarbeiteten Rohstoffe und Materialien den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen bzw. geltenden Bestimmungen und Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland entsprechen.
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