Frist abgelaufen

Ident-Leistungen, ECA-2023-051

Auftraggeber
Veröffentlicht
27.11.2023
Angebotsfrist
28.12.2023
Der AG produziert u. a. nicht-qualifizierte Signaturprodukte, qualifizierte elektronische Signaturkarten (QES) nach eIDAS sowie elektronische Ausweiskarten für das deutsche Gesundheitswesen, wie zum Beispiel den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), deren Antragsteller natürliche Personen sind, die nach der eIDAS-Verordnung im Face-To-Face-Verfahren identifiziert werden müssen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist eine Rahmenvereinbarung (auch "Rahmenvertrag") zur Bereitstellung von bundesweit zu erbringenden Identifizierungs-Leistungen für die Beantragung von digitalen qualifizierten Langzeitzertifikaten für die vorgenannten Kartenprodukte. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage "II.1_Anl1_Leistungsbeschreibung_ECA-2023-051") entnommen werden.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
27.11.23
Abgabefrist
28.12.23
Öffnung
28.12.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
5.880.000 €
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
ausschreibung.pur-p@bdr.de
Freischalten
Telefon
+49 302598-0
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • 1. ausgefüllte "Bewerber- /Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur
    • 2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist
    • 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt
    • 4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
    • Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Im Übrigen wird hierzu auf die Regelungen im Vertrag hingewiesen. 5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
    • Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
    • 6. ausgefüllte "Bewerber- /Bieterselbstauskunft"
    • unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
    • (Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.)
    • b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
    • (Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.)
    • Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf Leistungen im Bereich der persönlichen Identifizierung natürlicher Personen gemäß eIDAS-Verordnung durchgeführt wurden. Mindestbedingung im Rahmen der Eignungsprüfung: In Bezug auf die unter Ziff. 6 lit. b) geforderte Angabe zum Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt: - Der Umsatz mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Durchschnitt mindestens 500.000,00 EUR betragen. Eine Nichterfüllung von den benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
    • 7. ausgefüllte "Bewerber- / Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers/Bieters beschäftigten Arbeitnehmer
    • (Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.)
    • b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers/Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen. (Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.)
    • Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf Leistungen im Bereich der persönlichen Identifizierung natürlicher Personen gemäß eIDAS-Verordnung durchgeführt wur-den. 8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens drei (3) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren (bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist), welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind unter Angabe: - der Beschreibung der Leistung(en), - des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"), - des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen), - der Anzahl der erfolgreich durchgeführten Identifizierungen, - des Leistungszeitraums, - der Anzahl der durchgeführten Identifizierungen im Leistungszeitraum und des Leistungserbringers. Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegen-steht. Der Umfang der Referenzerklärung sollte 3 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf Leistungen beziehen, die im Bereich der persönlichen Identifizierung natürlicher Personen gemäß eIDAS-Verordnung durchgeführt wurden. 9. Nachweis über die Erfüllung aller relevanten Anforderungen der Verordnung VO (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) für die Identitätsfeststellung von natürlichen Personen durch Einreichung einer entsprechenden Zertifizierung. 10. Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001 unter: - Vorlage der Zertifizierung nach DIN ISO 9001 in Kopie oder - Darstellung der Umsetzung gleichwertiger Maßnahmen im Unternehmen, (welche zumindest in der Grundstruktur den Hauptkapiteln der DIN ISO 9001 entsprechen muss), als Eigenerklärung (Beschreibung mit max. 3 DIN A4 Seiten). 11. Nachweis einer aktuell gültigen Konformitätsbewertung der Bundesnetzagentur für die angebotenen Verfahren. Eigenerklärungen sind im Original in Textform einzureichen. Soweit möglich sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucke zu verwenden. Mindestbedingung im Rahmen der Eignungsprüfung: In Bezug auf die unter Ziff. 8 geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen, welche vom Angebot umfasst sind, werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt: - Es sind mindestens drei (3) mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Unternehmensreferenzen einzureichen. - Der Leistungszeitraum aller Referenzen muss jeweils mindestens eine Projektlaufzeit von 12 Monaten haben. - Die Anzahl der im angegebenen Leistungszeitraum durchgeführten Identifizierungen aller Referenzen muss mindestens pro Referenz (jeweils) im Durchschnitt 10.000 Stück pro Monat erreichen. Eine Nichterfüllung von den benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV. Für den Fall der Verwendung der EEE gemäß § 50 VgV sind auf Verlangen des Auftraggebers von dem Bieter, an den der Auftrag vergeben werden soll, vor Zuschlagserteilung die oben geforderten Eignungsnachweise fristgebunden beizubringen. Alle vorzulegenden Nachweise müssen den aktuellen Gegebenheiten und Verhältnissen entsprechen. Der Auftraggeber kann für Informationen, welche in den Eigenerklärungen zur Eignungsprüfung enthalten sind, die Einreichung von Nachweisen in Kopie und zur näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Der Auftraggeber kann bei Nachweisen, die in Kopie vorzulegen sind, zur näheren Überprüfung ebenfalls die Nachreichung des Originals verlangen. Für den Fall, dass Zweifel an den Eigenerklärungen der Bieter bestehen, behält sich die Vergabestelle insoweit vor, von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern. Bieter aus Ländern, in denen oben genannte Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.

Zuschlagskriterien

  • Qualität der angebotenen Leistung: Die Qualität der angebotenen Leistung wird anhand 1. der Gesamtanzahl der Filialen, in der Bundesrepublik Deutschland, in welchen stationäre Identifizierungsleistung erbracht werden sowie 2. der Qualität der Realisierungskonzepte bewertet.

  • Preis

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Vertragsentwurf89 KB32 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB24 Seiten
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