Zuschlag erteilt am 15. September 2025
Veröffentlichung 21.07.25 | Fragenfrist 08.08.25 | Abgabefrist 18.08.25 | Öffnung 18.08.25 | Vertragsbeginn 01.10.25 |
Eignungskriterien
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Zuschlagskriterien
Konzept: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen, welches folgende Schwerpunkte beinhaltet: - Verbindliche, nachvollziehbare, detaillierte Angaben zu prognostizierten Laufzeiten, Potential der Orte, der Kinos und der Leinwände - Schlüssige und realistische Planung anhand des vorgegebenen Budgets - Kalkulierung sämtlicher Kosten - Laufzeit-Garantie - Prognostizierte Zielkontakte, Zeitschienen und Tageszeiten - Organisation der Projektsteuerung und die Kommunikation während der Projektlaufzeit bis En-de 2026 inkl. Angaben zur Übernahme des Controllings wie auch organisatorische Abläufe Sollte das Konzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um eine bewertungsrelevante Angabe handelt. Die Nichtvorlage des Konzepts führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Auch die Erreichung von 0 Punkten führt zum Ausschluss von der weiteren Wertung. Die Bewertung des Konzepts erfolgt durch eine dreiköpfige Jury, bei der jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertung mit den vorgegebenen Einzelpunkten vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) gebildet, welcher für die Bewertung maßgeblich ist.
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