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ImmoGIS

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Support-, Wartungs- und Entwicklungsvertrags für das webbasierte Geoinformationssystem „ImmoGIS“ des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Auftrag umfasst die ganzheitliche Betreuung der Individualsoftware ImmoGIS, insbesondere: 3rd-Level-Support für die ImmoGIS-Individualsoftware, Wartung und Pflege der Software (Fehlerbehebung, Updates, Patches), Kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der Anwendung an neue fachliche und technische Anforderungen. Der Auftragnehmer stellt hierfür eigene Support- und Entwicklungsumgebungen bereit und arbeitet eng mit dem Auftraggeber (LIG) und dem IT-Dienstleister Dataport, bei dem das Verfahren betrieben wird, zusammen. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Zeitplan

Veröffentlichung
03.07.26
Fragenfrist
20.07.26
Abgabefrist
04.08.26
Vertragsbeginn
01.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Hamburg, Deutschland
E-Mail
immobilienmanagement@lig.hamburg.de
Telefon
+49 40428234006
Website
https://immobilien-lig.hamburg.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • [Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 2.2.1.2.1.1)] Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt

    • • 3 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und
    • • 3 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und
    • • 1 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden (insbesondere durch Cybervorfälle) je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
    • Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
    • Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe (dort im Abschnitt „Eignung“ unter Ziffer 2.2.1.2.1.1), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen.
    • Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften vom führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Erklärung von dem Hauptauftragnehmer einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsschutz nachzuweisen.
    • Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden
    • das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
  • [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.1.1)] Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden oder die jetzt noch erbracht werden, anzugeben. (Das heißt, wenn die Angebotsfrist bspw. am 30.06.2026 endet, können Referenzen aus dem Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2026 eingereicht werden). Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe seit mindestens 12 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Definition „Erfolgreich abgeschlossen“

    • Ein Auftrag oder Projekt gilt in diesem Zusammenhang als „erfolgreich abgeschlossen“, wenn
    • • der Vertrag seit mindestens einem Jahr zur Anwendung kommt,
    • • der Auftrag bzw. das Projekt planmäßig verlaufen ist,
    • • die vereinbarte Vertragslaufzeit ohne vorzeitige Beendigung erfüllt wurde, und
    • • keine erheblichen Mängel vorliegen, die zu einer nicht unerheblichen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen geführt haben.
    • Ergibt die Überprüfung der Referenz durch den Referenz-Ansprechpartner, dass die erbrachte Leistung erhebliche Mängel aufweist und wesentliche Vertragsbestandteile nicht erfüllt wurden, so wird die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ eingestuft. Dies gilt gleichermaßen für laufende Projekte.
    • Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
    • • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Hierzu zählen insbesondere Leistungen aus dem Bereich GEO-IT-/Fachanwendungsbetrieb, Support, Wartung und/oder Weiterentwicklung entsprechender Fachanwendungen.
    • • Darüber hinaus wird bzgl. der Angabe von Referenzprojekten berücksichtigt, dass der Bieter über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Behörden bzw. sonstigen öffentlichen Stellen verfügt und auf deren Bedarfe, insbesondere zur Einhaltung und Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen und Vorgaben, eingestellt ist bzw. diese in der Projektumsetzung berücksichtigt wurden.
    • • Zusätzlich wird berücksichtigt, ob die Referenzleistungen im Rahmen einer kontinuierlichen Leistungserbringung erbracht wurden (z. B. Betrieb, Support oder Weiterentwicklung im laufenden Betrieb).
    • • Weiterhin wird berücksichtigt, ob die Referenzprojekte eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare kontinuierliche Leistungsbindung aufweisen. Hierzu ist ein durchschnittlicher Leistungsumfang von mindestens 150 Stunden pro Monat oder eine vergleichbare Größenordnung (z. B. entsprechende Team- oder Betriebsleistung) nachzuweisen.
    • Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Sollten die eingereichten Referenzen nicht die geforderten Mindestangaben erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden
    • das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
    • Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehr als drei Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit drei Referenzen, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegeln, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehr als drei Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
    • Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weisen der Auftraggeber und die Vergabestelle auf Folgendes hin:
    • Der Auftraggeber und die Vergabestelle geben für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings gehen der Auftraggeber und die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von drei vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als drei Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst drei vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass der Auftraggeber und die Vergabestelle davon ausgehen, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
    • Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
    • Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
    • [Angaben zum Qualifizierten Personal (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.2.1)]
    • Der Bieter hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 2.2.2.2.2.1 eVergabe-Kriterium „Qualifiziertes Personal“ darzulegen, dass er über ausreichendes qualifiziertes Personal zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung verfügt.
    • Hierzu ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass für die Ausführung des Auftrags mindestens drei fachlich geeignete Personen im Unternehmen beschäftigt sind, die im Auftragsfall eingesetzt werden können.
    • Als fachlich geeignet gelten Personen, die
    • • ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Geoinformatik, Informatik, Geodäsie oder in einer vergleichbaren Fachrichtung besitzen
    • oder
    • • über gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die auf anderem Wege erworben wurden und zur ordnungsgemäßen Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befähigen.
    • Der Bieter hat im Rahmen der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Gleichwertigkeit etwaiger alternativer Qualifikationen von ihm beurteilt werden kann und sichergestellt ist.
    • Eine Vorlage von Nachweisen oder personenbezogenen Unterlagen mit Angebotsabgabe ist nicht erforderlich.
    • Sollten die Angaben des Bieters den geforderten Mindestwert von 3 fachlich geeigneten Personen nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden
    • das Angebot ist in diesem Fall zwingend vom Verfahren auszuschließen.
    • Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz eignungsleihender bzw. privilegierter Unterauftragnehmer erfolgt die Bewertung der personellen Ausstattung auf Grundlage der jeweils abgegebenen Eigenerklärungen der beteiligten Unternehmen. In diesen Fällen sind die Angaben in der eVergabe für alle beteiligten Unternehmen separat zu erfassen und mit der jeweiligen Unternehmensbezeichnung zu kennzeichnen.
  • [Angaben zur IT-Sicherheit (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.3.1)] Im eVergabe-Kriterium Maßnahmen zur IT-Sicherheit sind die erforderlichen Angaben zu machen. Mit dem Angebot vollständig einzureichen ist folgende Zertifizierung

    • - DIN EN ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig)
    • Die Angaben zu den „Maßnahmen zur IT-Sicherheit“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig besitzt.
    • Als gleichwertig werden insbesondere andere Zertifizierungen oder geeignete Nachweise anerkannt, die belegen, dass ein Informationssicherheitsmanagementsystem implementiert ist und die Anforderungen an Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen in vergleichbarer Weise erfüllt werden.
    • Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist der Nachweis von dem Unternehmen einzureichen, welches den betreffenden Leistungsteil, für den/die das IT-Sicherheitsmanagement relevant ist, ausführen wird.
    • Sollte der geforderte Nachweis nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden
    • das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Die Wertung der Angebote erfolgt im hiesigen Vergabeverfahren nach der erweiterten Richtwertmethode (UfAB 2018). Der Schwankungsbereich beträgt 10%. Als wirtschaftlichstes Angebot wird das Angebot angesehen, das von den im Schwankungsbereich liegenden Angeboten den höchsten Leistungspunktwert (L) erzielt hat. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit nach Maßgabe dieser Vorgaben den ersten Rang (= „Punktgleichheit bei der Leistungspunktzahl L mehrerer im Schwankungsbereich befindlicher Angebote“) wird als sekundäres Entscheidungskriterium die höchste Leistungspunktzahl beim Kriterium „Konzept Releasemanagement“ herangezogen.
    • Besteht danach weiterhin Gleichstand, entscheidet als tertiäres Entscheidungskriterium der Preis (niedrigster Gesamtangebotspreis brutto).
    • Sollte auch unter Beachtung des tertiären Entscheidungskriteriums zwischen zwei qualitativ gleichen Angeboten Parität bestehen („Neben der Punktgleichheit bei der Leistungspunktzahl L auch Preisgleichheit und damit letztlich Gleichheit bei der Kennzahl Z“), entscheidet über die Zuschlagsentscheidung – soweit eine unzulässige Absprache nicht angenommen werden kann – das Los.
    • Für weitere Einzelheiten verweist die Vergabestelle auf Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.4, der Vergabeunterlagen.
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog

    • (gem. Teil C - Leistungsbewertungsmatrix): siehe oben bei Preis.
    • Die hier maßgeblichen Leistungskriterien ergeben sich aus der Unterlage Teil C - Leistungsbewertungsmatrix.

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