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Informationszentrum Mathildenhöhe Darmstadt - Rohbau

Das neue Informationszentrum auf der Mathildenhöhe wird zum Markstein der international bedeutenden Geschichte der Darmstädter Künstlerkolonie. Wie selbstverständlich positioniert sich der formal reduzierte Neubau, in Form von drei übereinander gestapelten gläsernen Pavillons, in der wunderschönen Parkanlage des Osthanges. In seiner Ausrichtung nimmt das Informationszentrum die Flucht des historischen Ausstellungsgebäudes auf und sucht eine neutrale Mitte im Stadtgefüge zwischen Olbrichweg und Ateliergebäude. Die Eingangsebene des viergeschossigen Informationszentrum ist offen und einladend gestaltet, ein Ort zum Ankommen, um sich zu informieren, aber auch ein idealer Ort zum Verweilen. Über den Windfang betritt man das Foyer, vorbei an Kasse und Shop gelangt man in das einladende und helle Café des Informationszentrums. Den Ankommenden bieten sich hier beeindruckende Blicke vom dicht begrünten Park des Osthanges bis hin zum Ateliergebäude und dessen Garten. Über eine großzügige, zentrale Wendeltreppe und einen Personenaufzug gelangen die Besucher in die direkt darüber liegende Ausstellungsebene. Über zwei exzentrisch versetzte Treppenhauskerne wird man in die oberste Ebene mit dem Seminar- und Veranstaltungsbereich geführt. Auch hier ermöglicht die Transparenz des dreigeschossigen, gläsernen Pavillons wunderschöne Ausblicke in alle vier Himmelsrichtungen. Die Garderoben und Sanitäranlagen für die Besucher befinden sich im Untergeschoss, ebenso wie die erforderlichen Technik- und Lagerräume. Der insgesamt 4-geschossige Neubau besteht in seiner Grundstruktur aus drei oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss. Im Erdgeschoss befinden sich neben der Besucherinformation ein kleiner Shop und ein kleines Bistro im 1. Obergeschoss befindet sich eine Ausstellungsfläche, im 2. Obergeschoss ist ein Vortragsraum sowie die Mitarbeiterbüros vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über zwei diagonal gegenüberliegend, angeordnete Treppenhäuser wobei an das westliche Treppenhaus auch ein Aufzug angeschlossen ist. Das Erdgeschoss ist zusätzlich über eine mittig angeordnete, gewendelte Freitreppe mit dem 1. Obergeschossverbunden. Das Fußbodenniveau EG (+174,50 mNHN) wird als Baunull festgelegt. Gebäudekennwerte: Gebäudeklasse: GK 5 NGF (in m2): 1525 m2 BGF (in m2): 1887 m2 BRI (in m3): 7998 m3

Zeitplan

Veröffentlichung
17.07.26
Abgabefrist
25.08.26
Öffnung
25.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Darmstadt, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@heag.de
Telefon
+49 6151 7092538
Website
https://www.darmstadt.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb der Frist, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen

    Vorlage eines Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.

  • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb der Frist, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen

    • Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Einzelheiten siehe Formblatt 124 - Eigenerklärung Eignung) soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
    • Als Mindestbedingung muss ein hieraus berechneter durchschnittliche Jahresumsatz von mindestens 3,0 Mio. Euro netto vorliegen, ansonsten wird der Bieter ausgeschlossen.
    • Daneben ist eine Eigenerklärung zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen:
    • - für Personenschäden: Deckungssumme mind. 3 Mio. EUR
    • - für Sachschäden: Deckungssumme mind. 3 Mio. EUR,
    • die bei einem in der EU zugelassenen Versicherer besteht oder im Auftragsfall in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen wird. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine solche Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied abzuschließen.
  • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb der Frist, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen

    • - eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
    • - für 3 vergleichbare Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben entsprechend VHB-Formblatt 444. Eine Leistung ist nur dann vergleichbar, wenn sie die Errichtung eines Rohbaus im Wert von mindestens 3 Mio Euro (netto) zum Gegenstand hatte. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Abschluss der Leistungserbringung (rechtsgeschäftliche (Teil-) Abnahme) nicht länger als 5 Jahre zurück liegt. Es gilt der Zeitraum von der rechtsgeschäftlichen (Teil-) Abnahme des Referenzobjektes bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote.
    • - die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben (im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss der Bieter mindestens über 30 Beschäftigte verfügt haben),
    • - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
    • - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder
    • - eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
    • Diese Nachweise sind ebenfalls von präqualifizierten Unternehmen einzureichen, wenn das jeweilige Angebot in die engere Wahl kommt.
    • Daneben ist eine Eigenerklärung abzugeben, wonach der Bieter über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügt. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft über diese Zertifizierung verfügen.

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