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Infrastrukturplanung für den Neubau Baustufe 1 und Baustufe 2 der Universitätsmedizin Göttingen

Auftraggeber
Veröffentlicht
29.07.2026
Angebotsfrist
12.08.2026
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen des Infrastrukturplanung für den Neubau der Baustufe 1 - NIKO "Notaufnahme, Intensivmedizin, Krankenpflege und Operationszentrum" sowie Baustufe 2 - ELKI "Eltern-Kind-Zentrum" der Universitätsmedizin Göttingen. Weitere Details können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
29.07.26
Abgabefrist
12.08.26
Vertragsbeginn
09.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Göttingen, Deutschland
E-Mail
andreas.rosenauer@leinemann-partner.de
Telefon
+49 40-4689920
Website
https://baug-umg.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte betreffend die Erbringung von Infrastrukturplanungsleistungen für Ver- und Entsorgungsleitungen / Medientrassen als Ingenieurbauwerke (für die Planung von Schmutz- Regenwasser, Medienkanal und Fernwärmeleitungen gemäß den Grundleistungen nach HOAI 2021, § 44 Abs. 1, Anlage 12.1, mindestens LPH 2-5) im Krankenhausbau (bzw. hinsichtlich eines vergleichbar komplexen Objekts - Sonderbauten mit vergleichbaren Anforderungen, mindestens Honorarzone III) in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist), mit einer Bausumme von mindestens 3,5 Mio. Euro netto (KG 200-600 gemäß DIN 276) je Projekt. Im Übrigen vergleiche Anlage 00 Aufforderung Angebotsabgabe und Anlage 03 AW-ZS-Matrix

  • Der mittlere Jahresumsatz, den der Bieter mit vergleichbaren Leistungen (Infrastrukturplanungen) erwirtschaftet hat, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025) mindestens 250.000,00 Euro p. a. netto betragen. Im Übrigen vergleiche Anlage 00 Aufforderung Angebotsabgabe und Anlage 03 AW-ZS-Matrix

  • Die Bieter haben nachzuweisen, dass sie im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. Euro, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (ins-bes. primäre Vermögensschäden und Sachschäden) in Höhe von 2 Mio. Euro, 2-fach maximiert abschließen werden oder bereits abgeschlossen haben. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage soweit vorhanden beizufügen.

  • Der Bewerber hat sich zur Einhaltung des § 4 NTvergG zu erklären. Der Bewerber verpflichtet sich, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus

    • - den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG Die Pflicht des Bewerbers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Bewerber verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und der AG vorzulegen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10
    • BAG E 109, 244 und Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16. i.Ü. siehe Formblatt Erklärung Tariftreue in den Vergabeunterlagen.
  • Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS- Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). i.Ü. siehe Formblatt Erklärung EU-Sanktionen in den Vergabeunterlagen.

    • Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen. Als Nachweis gilt ein Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist. Im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen
    • die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. i.Ü. siehe Formblatt Handels- und Berufsregister in den Vergabeunterlagen.

Zuschlagskriterien

  • Honorar

    • Das Honorar wird mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt gewichtet. Das niedrigste Angebot erhält 5 Punkte
    • Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Summe oder darüber erhalten 0 Punkte. Der Punktwert der dazwischenliegenden Angebote wird durch eine lineare Interpolation ermittelt. Erreichbare LP:5
    • Wichtung 70 % (max. 350 LP).Vgl. Auswahlmatrix
  • Qualifikation des verantwortlichen Projektleiters

    • - Darstellung der persönlichen Referenzen (min. 2
    • max. 5) der zuständigen Projektleitung (Referenzen über erbrach-te/abgeschlossene vergleichbare Leistungen, vornehmlich komplexer Infrastrukturplanung, mit Projektkosten (DIN 276 KG 200 - 600) ab 3,5 Mio. EUR netto (aus den letzten 10 Jahren)). Die persönlichen Referenzen werden mit Punkten von 1 bis 5 bewertet. Erreichbare LP: 5
    • Wichtung 15 % (max. 75 LP). Vgl. Auswahlmatrix
  • Berufserfahrung des verantwortlichen Projektleiters

    • - Darstellung der Berufserfahrung im Bereich Infrastrukturplanung in Jahren der vorgesehenen Projektleitung > 5 Jahre = 1 Punkt > 7 Jahre = 2 Punkte > 9 Jahre = 3 Punkte > 11 Jahre = 4 Punkte > 13 Jahre = 5 Punkte Erreichbare LP 5
    • Wichtung 5 % (max. 25 LP). Vgl. Auswahlmatrix
  • Fachspezifische Qualifikationen des verantwortlichen Projektleiters: - Darstellung der fachspezifischen Qualifikationen des Projektleiters. Bewertung von 1-5 Punkten. Erreichbare LP: 5 Punkte, Wichtung 5 % (max. LP 25). Vgl. Auswahlmatrix

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