Frist abgelaufen

Ingenieurleistungen für die Planung, Bauüberwachung und Inbetriebnahme einer Wärmepumpe am Auslauf der Kläranlage in Würzburg

Auftraggeber
Veröffentlicht
29.08.2025
Angebotsfrist
Die Stadtwerke Würzburg AG (STW) betreibt in Würzburg ein Fernwärmedampf- und ein Fernwärmeheißwassernetz. Die Versorgung erfolgt durch das Heizkraftwerk an der Friedensbrücke (HKW), das Müllheizkraftwerk Gattingerstraße (MHKW) sowie den Heizwerken Sanderau und Elferweg in Verbindung mit einem Heißwasserspeicher am HKW. Im Rahmen der Wärmewende ist am Auslauf der Kläranlage in Würzburg der Einsatz einer Wärmepumpe mit rund 30 MWth, aufgeteilt auf zwei Anlagen mit jeweils 15 MWth vorgesehen. Zur Besicherung wird entweder ein Elektrodenkessel oder eine Kesselanlage für flüssige Biofuels, Biomethan oder Wasserstoff realisiert. Bis einschließlich Leistungsphase 3 ist beides zu planen. Die STW entscheiden vor der LPH 4, was realisiert wird. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Ingenieurleistung für das oben beschrieben Vorhaben, die die erforderliche Planung der Neuanlagen, der Erweiterungsmaßnahmen, der Umbauten, der Modernisierungen und der Instandsetzungen der Anlagentechnik, sowie die der Gebäude und der gebäudetechnischen Ausrüstung umfassen, soweit diese für den beschriebenen Umfang der Modernisierung der Heizwerke erforderlich werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant. Näheres ist in dem Ingenieurvertrag geregelt, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
29.08.25
Teilnahmefrist
03.09.25
Vertragsbeginn
30.03.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Würzburg, Deutschland
E-Mail
info@wvv.de
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Telefon
+49 931 36 0
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Website
https://www.wvv.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweis Eintrag in das Handelsregister

  • Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2022, 2023 und 2024 im Bereich der zu vergebenden Leistungen und den Gesamtumsatz

  • Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeitenden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (aktueller Stand), aufgegliedert nach Führungskräften, Mitarbeitenden in den Bereichen Verfahrens- und Maschinentechnik, Elektro- und Leittechnik, Bautechnik sowie sonstige Bereiche.

  • Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen entweder eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 10 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, nachweisen oder erklären, dass eine entsprechende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.

  • A

    • Referenz über die Planung und die Anbindung von Großwärmepumpen in eine bestehende Netzinfrastruktur:
    • Eigenerklärung über eine Referenz, bei der die wesentlichen Grundleistungen (in Anlehnung an die HOAI) der Leistungsphasen 1-7 der HOAI für die Planung und die Anbindung von Großwärmepumpen in eine bestehende Netzinfrastruktur mit einer Wärmeleistung von mindestens 10 MW inklusive aller erforderlichen Nebensysteme vollständig erbracht wurden. Die Leistungsphase 7 muss im Zeitraum von 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge abgeschlossen worden sein. Bei den LPH 1-7 müssen die gesamten Planungsleistungen für die Anlage einschließlich des Gebäudes erbracht worden sein. Die Wärmeleistungen mehrerer Wärmepumpenmodule an einem Standort werden für die Bewertung addiert. Es werden hierbei ausschließlich Wärmepumpen ab einer Wärmeleistung von 2 MW berücksichtigt.
    • B: Referenz über die Planung und die Anbindung von Elektrodenkesseln in eine bestehende Netzinfrastruktur:
    • Eigenerklärung über eine Referenz, in der die wesentlichen Grundleistungen (in Anlehnung an die HOAI) Leistungsphasen 1-7 HOAI für die Planung und Anbindung eines Elektrodenkessels in eine bestehende Netzinfrastruktur mit einer elektrischen Anschlussleistungen von mindestens 2 MW inklusive aller erforderlichen Nebensysteme erbracht wurden. Die LPH 7 muss im Zeitraum von 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge abgeschlossen worden sein. Bei den LPH 1-7 müssen die gesamten Planungsleistungen für die Anlage einschließlich des Gebäudes erbracht worden sein. Die Wärmeleistungen mehrerer Elektrodenkessel an einem Standort werden nicht addiert.
    • C: Referenz über die Planung und die Anbindung von Kesselanlagen für flüssige Biofuels, Biomethan oder Wasserstoff in eine bestehende Netzinfrastruktur:
    • Eigenerklärung über eine Referenz, bei der die wesentlichen Grundleistungen (in Anlehnung an die HOAI) der Leistungsphasen 1-7 der HOAI für die Planung und die Anbindung von Heißwasserkesselanlagen in eine bestehende Netzinfrastruktur mit einer thermischen Leistung von mindestens 5 MW inklusive aller erforderlichen Nebensysteme erbracht wurden. Die Heißwasserkesselanlagen müssen für den Einsatz von flüssigen Biofuels oder Biomethan oder Wasserstoff ausgelegt sein (H2 ready). Die LPH 7 muss im Zeitraum von 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge abgeschlossen worden sein. Bei den LPH -7 müssen die gesamten Planungsleistungen für die Anlage einschließlich des Gebäudes erbracht worden sein. Die Wärmeleistungen mehrerer Kesselanlagen an einem Standort werden nicht addiert.
    • Zum Verhandlungsverfahren werden maximal vier Bewerber /Bewerbergemeinschaften zugelassen, die dann Bieter/Bietergemeinschaften genannt werden. Gibt es nur fünf oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und bei denen ein formal ordnungsgemäßer Teilnahmeantrag vorliegt und die alle Mindestanforderungen erfüllen, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Ob fehlende Angaben/Unterlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 SektVO nachgefordert werden, steht im Ermessen der Vergabestelle. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von § 51 Abs. 2 bis 4 SektVO Gebrauch macht und Unterlagen oder Angaben nachfordert.
    • Sollten diese Voraussetzungen bei mehr als vier Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, werden die vier Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren zugelassen, die die höchste Punktzahl anhand der nachfolgenden Kriterien erzielen:
    • Anzahl von zusätzlichen Referenzprojekten, die die Mindestbedingungen der Referenzen A bis C erfüllen. Dabei können je Referenzkategorie (A, B C) jeweils Punkte für maximal drei weitere Referenzprojekte erzielt werden, die zusätzlich zu den Referenzprojekten angegeben werden, mit denen die Mindestbedingungen nachgewiesen werden.
    • Jeweils ein weiterer Zusatzpunkt kann für ein zertifiziertes Qualitätsmanagement (ISO 9001 oder gleichwertig) und ein zertifiziertes Umweltmanagement (ISO 14001 oder gleichwertig) erzielt werden. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn ein Mitglied über eine Zertifizierung verfügt. Verfügen alle Mitglieder jeweils über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem, kann gleichwohl nur 1 Punkt erzielt werden. Entsprechendes gilt, wenn alle Mitglieder über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen. Wenn bei einer Bewerbergemeinschaft ein Mitglied über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem und ein anderes Mitglied über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügt, werden 2 Punkte vergeben. Entsprechendes gilt für Bewerber mit Unterauftragnehmern/ Unternehmen mit Eignungsleihe.
    • Insgesamt können bei den Auswahlkriterien maximal 26 Punkte erzielt werden. Es werden die vier Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungs-verfahren zugelassen, die die höchste Punktzahl erzielt haben. Bei Punktegleichstand gilt: Haben 2 oder mehrere Bewerber auf dem Rang 4 die gleiche Punktzahl, werden diese Bewerber mit gleicher Punktzahl ebenfalls zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Näheres ist im Vergabeleitfaden geregelt.

Zuschlagskriterien

  • Preis gemäß Preisblatt.

  • Konzept der Herangehensweise zur Auslegung der Wärmepumpenanlage – 20 Punkte; Bezeichnung

    • Konzept zur Herangehensweise zur Auslegung eines Elektrodenkessels – 20 Punkte
    • Projektorganisation - Organigramm – 5 Punkte
    • Persönliche Referenzen und Berufserfahrung des Projektleiters – 10 Punkte
    • Persönliche Referenzen und Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters – 5 Punkte
    • Preis – 40 Punkte.

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Eigenerklärung124 KB8 Seiten
Eignungskriterien56 KB16 Seiten
Preisblatt24 KB2 Tabellen
Präsentation156 KB6 Seiten
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