Veröffentlichung 01.06.26 | Fragenfrist 19.06.26 | Teilnahmefrist 30.06.26 |
Eignungskriterien
Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Teilnahmefrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Teilnahmefrist) ist.
Ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
Ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Projektbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen und sich auf Wartung und Störungsmanagement von Videosicherheitssystemen beziehen.
Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mind. drei (3) Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Teilnahmefrist , welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe: - der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten), - des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"), - des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz), - des Leistungszeitraums und - des Leistungserbringers. Als vergleichbare Referenzen gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen und sich auf Wartung und Störungsmanagement von Videosicherheitssystemen unter Nutzung von analoger und digitaler Technik beziehen. Dabei sollte die Systemgröße der Referenzen mindestens 200 Kameras umfassen. Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. In Bezug auf die vorstehend geforderten Erklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen werden die folgenden Mindestanforderungen festgelegt: - Es sind mindestens 3 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Teilnahmefrist einzureichen. Als vergleichbare Referenzen gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen und sich auf Wartung und Störungsmanagement von Videosicherheitssystemen unter Nutzung von analoger und digitaler Technik beziehen. Dabei muss die Systemgröße der Referenzen mindestens 200 Kameras umfassen. - min. 1 Referenz muss aus KRITIS-Umfeld stammen Eine Nichterfüllung der benannten Mindestanforderung führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.
Eigenerklärung technische Leistungsfähigkeit
Zuschlagskriterien
Preis: Die Bewertung der Angebotspreise erfolgt positionsbezogen auf Grundlage der im Preisblatt angebotenen Preise. Für jede Preisposition wird das Angebot mit dem niedrigsten Preis mit 100 Punkten bewertet. Die Punktzahl der übrigen Angebote wird im Verhältnis zum jeweils niedrigsten angebotenen Preis nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 100 × (niedrigster Angebotspreis der jeweiligen Position / Angebotspreis des zu bewertenden Angebots in der jeweiligen Position) Die Bewertung erfolgt für jede Preisposition getrennt. Für die Regelleistungen werden die jeweiligen Netto-Jahrespreise herangezogen. Für die Start-Up-Phase sowie für Abruf- und Bedarfsleistungen werden die angebotenen Netto-Einheitspreise berücksichtigt. Prozentuale Zuschläge werden im Rahmen der Preiswertung wie Einheitspreise behandelt. Maßgeblich ist der jeweils angebotene Prozentwert. Die je Preisposition erreichten Punkte werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erzielt die beste Bewertung im Zuschlagskriterium Preis.
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