Veröffentlichung 28.07.26 | Teilnahmefrist 10.09.26 | Vertragsbeginn 21.12.26 |
Eignungskriterien
(1)Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen oder die einen Projektleiter benennen, der entsprechend den Regelungen seines Heimatstaates berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) gewährleistet ist.(2)Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen nach Ziffer (1) erfüllt. (3)Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Erklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Erklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: für die Objektplanung Gebäude und Innenräume mindestens Euro 3,0 Mio. Deckungssumme für Personenschäden und mindestens Euro 1,5 Mio. Deckungssumme für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Das Versicherungsunternehmen muss in einem EU-Mitgliedsstaat oder EWR-Vertragsstaat zugelassen sein. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den letzten drei Geschäftsjahren. Gemittelter Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (netto)
Erklärung über die Anzahl der im Mittel Beschäftigten (einschließlich Geschäftsführung/Partnerschaftsmitglieder, in Vollzeit umgerechnet) in der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den letzten 3 Jahren Punkte: < 5 Beschäftigte: 0 Punkte, ≥ 5 Beschäftigte: 200 Punkte.
•Vorlage von max. 3 Referenzen aus dem Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume mit vergleichbaren Leistungen des Büros. Eine Verlängerung des Referenzzeitraums wurde mit dem Ziel vorgenommen, den Wettbewerb sicherzustellen (vgl. siehe §46 Abs 3, VgV).•Die Referenzen werden wie folgt bewertet.Mindestanforderungen: •Für jede Referenz sind zwingend folgende Angaben zu machen bzw. folgende Anforderungen zu erfüllen:-Projektbezeichnung und -anschrift, -Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten sowie Angabe des Baubeginns. -Der Abschluss der Bauausführung darf nicht vor 2016 erfolgt sein.-Die Referenzprojekte müssen ein Umbau, Modernisierung oder eine Instandsetzung gemäß HOAI 2021 §2 sein.-Die Referenzen müssen den Leistungen gemäß HOAI 2021 §34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume entsprechen.-Die Referenzprojekte müssen mindestens der Honorarzone III entsprechen.-Die Kosten Umbau, Modernisierung oder Instandsetzung KG 300 + 400 betragen mindestens brutto EUR 1.000.000.WERTUNGSKRITERIEN:•Für jede Referenz werden die Punkte wie folgt vergeben (jede Referenz max. 200 Punkte):-LP 3 erbracht und abgeschlossen: 20 Punkte,-LP 4 erbracht und abgeschlossen: 10 Punkte,-LP 5 erbracht und abgeschlossen: 20 Punkte, -LPn 6 und 7 erbracht und abgeschlossen: 20 Punkte, -LP 8 erbracht und abgeschlossen: 30 Punkte,-Das Referenzprojekt ist ein Einzeldenkmal: 35 Punkte,-Beengte Platzverhältnisse der Baustelle: 15 Punkte,-Das Referenzprojekt umfasst Eingriffe in die tragende Bausubstanz: 25 Punkte,-Die LPn 6 und 7 wurden bei mindestens einem der drei Referenzprojekte erbracht und abgeschlossen für die Vergaben öffentlicher Aufträge im Sinne §99 GWB: 25 Punkte.Die Referenzen sind in Projektdarstellungen auf maximal 2 DIN A4 Seiten so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien möglich ist. Unstimmigkeiten zwischen den “Datenblättern Referenzprojekte“ und den Projektdarstellungen gehen zu Lasten des Bewerbers. Die teilweise Erfüllung der o. g. Wertungskriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Punktebewertung.
Zuschlagskriterien
Projektteam: 1. Organisation und Verfügbarkeit des Projektteams2. Fachliche Eignung des Projektteams3. Besprechungswesen und Präsenz vor Ort
Projektabwicklung: 1. Darstellung von typischen Anforderungen und Fallbeispielen bei derPlanung und Ausführung von denkmalgeschützten und geförderten Baumaßnahmen2. Terminplanung als Grundlage für die Festlegung der Vertragsfristenin den Bauverträgen, Darstellung unter Verwendung von Arbeitsproben3. Störungen im Bauablauf durch ausführende Firmen:Darstellung von Prävention und Handhabung unter Verwendung vonArbeitsproben
Honorar: Ein Angebots-Gesamthonorar, welches das Honorar des günstigsten Bieters um 50 % oder mehr überschreitet, wird mit 0 Punkten bewertet. Unterhalb dieser Schwelle erfolgt die Bewertung durch lineare Interpolation zwischen der Maximalpunktzahl für dieses Kriterium und 0 Punkten.
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