Veröffentlichung 10.07.26 | Fragenfrist 05.08.26 | Teilnahmefrist 11.08.26 |
Eignungskriterien
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO- Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt / Architektin bzw. Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieurin / Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt / Architektin bzw. Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieurin / Ingenieur wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Mindestbedingung Berufshaftpflichtversicherung Architekt*in: im Auftragsfall mindestens folgende Deckungssummen für Personenschäden 1,5 Mio EUR / sonstige Schäden 1 Mio EUR) versicherbar // Mindestbedingung Berufshaftpflichtversicherung Landschaftsarchitekt*in: im Auftragsfall mindestens folgende Deckungssummen für Personenschäden 1,5 Mio EUR / sonstige Schäden 1 Mio EUR) versicherbar. // Mindestbedingung Berufshaftpflichtversicherung Tragwerksplanung: im Auftragsfall mindestens folgende Deckungssummen für Personenschäden 1,5 Mio EUR / sonstige Schäden 1 Mio EUR) versicherbar // Für alle gilt: Nachweis der bestehenden Versicherung mit Maximierung der Ersatzleistung auf mindestens das 3-fache der Deckungssumme (bei juristischen Personen) bzw. das 2-fache der Deckungssumme (bei natürlichen Personen) pro Versicherungsjahr. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme erfolgt über den Bewerberbogen eine Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens zu den geforderten Summen angehoben werden
Mindestanforderung an den durchschnittlichen Jahresumsatz: im Mittel der letzten 3 Jahre (2023 / 2024 / 2025) für entsprechende Leistungen: Architekt*in (Objektplanung Gebäude): 250.000 EUR netto / Landschaftsarchitekt*in (Objektplanung Freianlagen): 150.000 EUR netto. // Tragwerksplanung: 300.000 EUR netto // Bei Büros nicht älter als 3 Jahre werden Umsatzangaben seit der Gründung des Büros gewertet. Bei Bewerbergemeinschaften gleicher Fachdisziplinen wird der geforderte Nachweis über den Umsatz in Summe gewertet.
Zu Objektplanung Gebäude (Architektur)
Die Referenzen der Objektplanung Gebäude werden in Hinblick auf die Vergleichbarkeit zur Aufgabenstellung bepunktet. Zur Bepunktung werden nur die Referenzen zugelassen, die die benannten Mindestkriterien (siehe oben) erfüllen. Folgende Bepunktung ist vorgesehen: PROJEKTE VERGLEICHBARER BAUAUFGABE: a. Bauten in HZ III (= Mindestanforderung) als Neubau oder Erweiterungsbau = 0 Pkte. b. Bauten in HZ IV oder höher als Neubau oder Erweiterungsbau mit nicht vergleichbarer Nutzung = 3 Pkte. c. Bauten in HZ IV oder höher als Neubau oder Erweiterungsbau aus dem Bereich Infrastruktur gem. Objektliste HOAI Anlage 10 = 6 Pkte. PROJEKTE VERGLEICHBARER BAUAUFGABE: a. kein öffentlicher Bauherr = 0 Pkte. b. öffentlicher Bauherr = 2 Pkte. PROJEKTERFAHRUNG: erbrachte Leistungsphase 2-4 = 0 Pkte. erbrachte Leistungsphase 2-5 und ggf. weitere = 2 Pkte. PREIS IM WETTBEWERB oder ARCHITEKTURPREIS (keine Anerkennung, kein reines Verhandlungsverfahren) Nein = 0 Pkt, Ja = 3 Pkt. Maximal sind je Referenz 13 Punkte erreichbar in Summe somit max. 26 Punkte. Die max. 20 Teilnahmeanträge mit der höchsten Punktzahl werden zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert. Sollten mehr als 20 Bewerbende mit gleicher Punktzahl gewertet werden, entscheidet das Los.
Zuschlagskriterien
Platzierung im Wettbewerb: Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gem. RPW 2013, § 8 (2) sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird unter Würdigung der Entscheidung des Preisgerichts ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren mit der ersten Preisträgerin / dem ersten Preisträger durchgeführt. Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein, wobei der 1. Preisträger im Wettbewerb gegenüber dem 2. Preisträger mindestens einen Vorsprung in Höhe von 12 % der Gesamtpunkte erhält. Erreichbar sind max. 5 Punkte.
Umgang mit Überarbeitungshinweisen zum Wettbewerbsergebnis: Die Bewertung erfolgt durch das Vergabegremium im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Erreichbar sind 0-5 Punkte.
Prozessqualität, Qualität des einzusetzenden Personals u. Personaleinsatzkonzept, Arbeitsstruktur, Kosten, Termine und technische Qualitätsanforderungen: Die Bewertung erfolgt durch das Vergabegremium im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Erreichbar sind 0-5 Punkte.
Honorarangebot: Honorarangebot mit Grundleistungen, Besonderen Leistungen, inkl. Nebenkosten und Stundensätze. Die Auswertung erfolgt rechnerisch. Erreichbar sind 0-5 Punkte.
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