Frist abgelaufen

Interkommunales ESC Plus Projekt der Städte Schwelm, Ennepetal, Gevelsberg Energiespar-Contracting (ESC) mit Maßnahmen der Gebäudesanierung

Die Angebotsfrist ist am 09. Februar 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
12.12.2023
Angebotsfrist
Die Auftraggeberinnen verfolgen im Rahmen einer interkommunalen ESC-Plus Maßnahme das gemeinsame Ziel, für den durch die beteiligten Auftraggeberinnen jeweils vorgeschlagenen Gebäudepool (16, 20, und 16 Liegenschaften) Treibhausgasneutralität zu erreichen. Dieses Ziel wurde dahingehend präzisiert, dass pro beteiligtem Gebäude ein maximaler Endenergieverbrauch für Wärme und Strom von insgesamt 100 kWh/m² NGF p.a. als Ziel festgeschrieben wurde. Zur Beschleunigung der Umsetzung hat man sich entschlossen, ein einstufiges ESC-Verfahren im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Die in der Angebotsphase zu erstellende Feinanalyse wird je Auftraggeberin und Bieter gem. § 8b EU VOB/A mit einer Pauschale in Höhe von EUR 75.000,00 netto vergütet.
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
12.12.23
Teilnahmefrist
09.02.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Schwelm, Deutschland
E-Mail
escseg@maierrechtsanwaelte.de
Telefon
+49 89411115678

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Erklärung über Gesamtjahresumsatz und Jahresumsatz

    • Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Erklärungen und Unterlagen abzugeben und zu übersenden, die die Erfüllung der nachstehenden Mindestkriterien an die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
    • Die Bewerber haben eine Erklärung über ihren Gesamtjahresumsatz (netto,
    • ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
    • (Jahre 2020 bis 2022) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil).
    • Die Bewerber haben weiter eine Erklärung über ihren Jahresumsatz (netto,
    • ohne Umsatzsteuer) mit vergleichbaren auftragsgegenständlichen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Jahre 2020 bis 2022) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil).
    • Die Erklärungen haben gesondert nach dem Gesamtjahresumsatz und nach dem Umsatz mit vergleichbaren auftragsgegenständlichen Leistungen zu erfolgen.
    • Mindestforderung:
    • Jahresumsatz in Höhe von 200.000,00 EUR netto mit vergleichbaren auftragsgegenständlichen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Jahre 2020 bis 2022).
    • Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft werden die Umsätze für die Mitglieder addiert.
    • Die Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe einbezogen werden.
  • Referenzen

    • Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage von aussagekräftigen Angaben zu Referenzprojekten zu nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen des Bewerbers der letzten drei Jahre zu führen.
    • Bei der Darstellung der Referenzprojekte sind für jedes Referenzprojekt auf maximal zwei DIN A4-Seiten Angaben insbesondere zu folgenden Punkten zu machen:
    • - Bezeichnung des Referenzprojekts mit kurzer Beschreibung des jeweiligen Projektes zu den nachstehenden Eckdaten:
    • • ESC-Maßnahme mit mehreren Liegenschaften / Gebäudepools
    • • Durchgeführte Energieeffizienzmaßnahmen
    • • Investitionskosten (Planung und Ausführung)
    • • Darstellung des Einsparerfolges (Kosten und CO2)
    • • Laufzeit der Hauptleistungsphase
    • • Darstellung der Durchführung der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung)
    • • Angaben zum Betriebsführungskonzept
    • - Benennung des Referenzinhabers (auch öffentlicher/privater Auftraggeber),
    • - Land/Ort des Referenzprojektes,
    • - Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer,
    • Die Auflistung soll auf zwei Referenzprojekte beschränkt werden.
    • Gewertet werden zwei Referenzprojekte, deren Leistungserbringung nicht mehr als drei Jahre (ab Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge) zurückliegen darf.
    • Referenzprojekte können für den Bewerber, für einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder für eignungsleihende Drittunternehmen benannt werden.
    • Mindestforderung:
    • Benennung von zwei Referenzprojekten des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft, der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aus den letzten drei Jahren (ab Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge), die vergleichbare Leistungen (Beschaffungsgegenstand) zum Gegenstand haben. Vergleichbare Leistungen eines Referenzprojektes liegen vor, sofern das jeweilige Referenzprojekt
    • - mindestens zwölf Liegenschaften umfasst,
    • - die Gesamthöhe der Energiekosten mindestens 400.000 EUR brutto beträgt,
    • - die Investitionskosten mindestens 500.000 EUR brutto betragen und
    • - bei der Bewertung nach der Wertungsmatrix „Eignungskriterien“ in dem Kriterium „II. Referenzen“ mindestens 10 Punkte erzielt hat.
    • Die Bewertung der jeweiligen Referenzprojekte erfolgt anhand der Anforderungen der Wertungsmatrix „Eignungskriterien“ an die jeweilige Referenz.
  • Mitarbeiterzahl

    • Die Bewerber haben eine Erklärung zur Anzahl der im Gesamtunternehmen durchschnittlich
    • beschäftigten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Jahre 2020 bis 2022)
    • abzugeben.
    • Die Bewerber haben eine Erklärung zur Anzahl der für vergleichbare auftragsgegenständliche
    • Leistungen zur Verfügung stehenden Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
    • (Jahre 2020 bis 2022) abzugeben.
    • Die Mitarbeiterzahl muss der Anzahl der während eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer
    • entsprechen. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter dürfen nur entsprechend ihres Anteils an den
    • Jahresarbeitseinheiten berücksichtigt werden.
    • Die Erklärung hat gesondert nach den Zahlen des Gesamtunternehmens und den Zahlen der bei der
    • Erbringung mit vergleichbaren auftragsgegenständlichen Leistungen eingesetzten Mitarbeiter zu
    • erfolgen.
    • Mindestforderung:
    • Mindestens fünf angestellte Mitarbeiter, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Jahre
    • 2020 bis 2022) für die vergleichbaren auftragsgegenständlichen Leistungen zur Verfügung stehen.
    • Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft werden die Mitarbeiterzahlen für die Mitglieder
    • insgesamt berücksichtigt.
    • Dies gilt auch für die Mitarbeiterzahlen von eignungsleihenden Drittunternehmen. Mitarbeiterzahlen von
    • Konzernunternehmen oder Muttergesellschaften werden nur berücksichtigt, wenn diese im Rahmen der
    • Eignungsleihe einbezogen werden.
  • Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

    • Die Bewerber haben einen aktuellen Auszug der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach
    • Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes vorzulegen. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des
    • Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate sein.
    • Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist ein Nachweis über die
    • Gewerbeanmeldung vorzulegen. Dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den
    • Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate sein.
    • Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber
    • einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bewerber verpflichtet, dies
    • durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen.
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied gesondert den Nachweis zu führen. Entsprechendes
    • gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.
  • Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

    • Die Bewerber haben eine Eigenerklärung abzugeben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A, gemäß § 123 und § 124 GWB. Die Bewerber können eine Eigenerklärung nach Maßgabe der Formblätter 521, 522 und 124 abgeben.
    • Die Bewerber haben in dieser Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben. Die Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert: Es ist je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf37 KB8 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Projektplan89 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB6 Seiten
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