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IPS Immobilien- und Projektmanagement wegen FIAST

Die Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IPS) plant als Projektentwicklungsgesellschaft des Landes einen Neubau für das Finanzamt Staßfurt. Das Baugrundstück befindet sich auf einer relativ zentral gelegenen, brachgefallenen Liegenschaft an der Förderstedter Straße. Für die Bauaufgabe lobt der Auftraggeber einen architektonischen Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 aus.

Zeitplan

Veröffentlichung
23.07.26
Fragenfrist
13.08.26
Teilnahmefrist
21.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Magdeburg, Deutschland
E-Mail
info@abante.de
Telefon
+49 341 238 203 00

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • 4.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen zwei Referenzaufträge nachweisen. Zu diesem Zweck muss er Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Zum Nachweis sind für Referenz 1 das Referenzblatt B.7.1 und für Referenz 2 das Referenzblatt B.7.2 zu verwenden. Die Referenzblätter sind jeweils vollständig und nachvollziehbar auszufüllen und - sofern erforderlich - zusammen mit einem Beiblatt im Format DIN A3 einzureichen. 4.1.1 Referenz 1 Mindestanforderungen an die Referenz 1 - Erfahrung mit vergleichbaren Bauaufgaben Die Referenz muss folgenden Mindestanforderungen genügen. a) Erbringungszeitraum der Leistung Der Bewerber muss nachweisen, dass die Leistungserbringung für den angegebenen Referenzauftrag innerhalb der letzten zehn Jahre erfolgt ist. Maßgeblich ist, dass die Fertigstellung der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen der Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen 2 bis 4 nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI 2021 nach dem 01.07.2016 und vor Ablauf des Tages der Teilnahmeantragsabgabe gelegen hat. Für die Referenz 1 ist darüber hinaus erforderlich, dass das zugehörige Bauvorhaben als fertiggestelltes Bauvorhaben mit geschlossener Gebäudehülle vorliegt. Die bauliche Fertigstellung (Schließen der Gebäudehülle) muss ebenfalls vor Ablauf des Tages der Teilnahmeantragsabgabe erfolgt sein. b) Leistungsumfang der Referenz Der Bewerber muss seine Erfahrung mit einem Referenzauftrag nachweisen, bei welchem die Planungsleistung die Erbringung der Objektplanung für Gebäude im Sinne des § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 zur HOAI 2021 für ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers (z. B. Finanzverwaltung/Staat/Kommune) zum Gegenstand hatte. Gegenstand des Referenzauftrags muss der Neubau eines Verwaltungsgebäudes oder eines vergleichbaren Gebäudes aus den Bereichen Büro/Verwaltung/Staat/Kommune, Ausbildung/Wissenschaft/Forschung oder Gesundheit/Betreuung sein. Das Referenzvorhaben muss mindestens der Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 zuzuordnen sein und als Neubau oder Erweiterungsbau eines Gebäudes geplant worden sein
    • reine Sanierungsmaßnahmen eines bestehenden Gebäudes genügen den Anforderungen nicht. Die Referenz muss mindestens alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI 2021 umfassen und durch den Bewerber selbst erbracht worden sein. c) Nutzungsfläche (NUF) der Referenz Die Nutzungsfläche (NUF) des Referenzbauvorhabens muss mindestens 1.000 m² betragen. Maßgeblich ist die Nutzungsfläche (NUF) im Sinne der DIN 277 in der jeweils zum Zeitpunkt der Fertigstellung gültigen Fassung. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. 4.1.2 Bewertung der Referenz 1 Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur solche anerkannt, welche die Mindestanforderungen aus Ziffer 4.1.1 vollständig erfüllen. Die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber wird gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013 durch ein Auswahlgremium des Auftraggebers festgestellt. Dieses bewertet die Referenz 1 nach der Komplexität der Bauaufgabe wie folgt: Komplexität der Bauaufgabe (sehr hoch, hoch, durchschnittlich, gering) - max. 50 Punkte Sehr hoch 50 hoch 40 durchschnittlich 25 gering 10
    • 4.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen zwei Referenzaufträge nachweisen. Zu diesem Zweck muss er Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Zum Nachweis sind für Referenz 1 das Referenzblatt B.7.1 und für Referenz 2 das Referenzblatt B.7.2 zu verwenden. Die Referenzblätter sind jeweils vollständig und nachvollziehbar auszufüllen und - sofern erforderlich - zusammen mit einem Beiblatt im Format DIN A3 einzureichen. 4.2.1 Referenz 2 Mindestanforderungen an die Referenz 2 - Nachweis der gestalterischen und architektonischen Qualität Die Referenz muss folgenden Mindestanforderungen genügen. a) Erbringungszeitraum der Leistung Der Bewerber muss nachweisen, dass die Leistungserbringung für den angegebenen Referenzauftrag innerhalb der letzten zehn Jahre erfolgt ist. Maßgeblich ist, dass die Fertigstellung der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen der Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen 2 bis 4 nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI 2021 nach dem 01.07.2016 und vor Ablauf des Tages der Teilnahmeantragsabgabe gelegen hat. Das Referenzvorhaben kann sich zum Zeitpunkt der Bewerbung entweder als fertiggestelltes Gebäude oder als Gebäude in Planung darstellen. Eine bauliche Fertigstellung des Gebäudes ist für Referenz 2 nicht zwingend erforderlich, sofern die genannten Planungsleistungen (LPH 2 bis 4) im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht und abgeschlossen wurden. b) Leistungsumfang der Referenz Der Bewerber muss seine Erfahrung mit einem Referenzauftrag nachweisen, bei welchem die Planungsleistung die Erbringung der Objektplanung für Gebäude im Sinne des § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 zur HOAI 2021 für ein Vorhaben eines öffentlichen oder privaten Auftraggebers betroffen hat. Das Referenzvorhaben muss ein Gebäude beliebiger Nutzungsart zum Gegenstand gehabt haben, dessen Komplexität mindestens der Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 zur HOAI 2021 entspricht. Das Vorhaben muss als Neubau, Erweiterungsbau oder Umbau eines bestehenden Gebäudes geplant worden sein
    • reine Sanierungsmaßnahmen genügen den Anforderungen nicht. Die Referenz muss mindestens alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI 2021 umfassen und durch den Bewerber selbst erbracht worden sein. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. 4.2.2 Bewertung der Referenz 2 Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur solche anerkannt, welche die Mindestanforderungen aus Ziffer 4.2.1 vollständig erfüllen. Die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber wird gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013 durch ein Auswahlgremium des Auftraggebers festgestellt. Dieses bewertet die Referenz 2 nach der architektonischen und gestalterischen Qualität wie folgt: Architektonische Qualität (sehr hoch, hoch, durchschnittlich, gering) - max. 50 Punkte Sehr hoch 50 hoch 40 durchschnittlich 25 gering 10
  • 5.1 "Russland-Erklärung" Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung").

  • 1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben

    • Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. 1.2 Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens nachweisen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekts oder des Innenarchitekts gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste der jeweils zuständigen Architektenkammer i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65)
    • auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen
    • - bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65)
    • auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen
    • - der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen. 1.3 Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber 1.3.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bewerbergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. 1.3.2 Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. 1.3.3 Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.
  • 2.1 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen.

  • 3.1 Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 1.000.000 EUR, Sachschäden mindestens 500.000 EUR, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 1.000.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt.

Zuschlagskriterien

  • Weiterentwicklungsfähigkeit Wettbewerbsergebnis: Näheres entnehmen Sie bitte der Unterlage Zuschlagskriterien und Erläuterungen.

  • Personaleinsatz, Qualitäts-, Kosten- und Terminkontrolle: Näheres entnehmen Sie bitte der Unterlage Zuschlagskriterien und Erläuterungen.

  • Preis: Näheres entnehmen Sie bitte der Unterlage Zuschlagskriterien und Erläuterungen.

  • Wettebewerbsergebnis: Ergebnis des Planungswettbewerbs 1. Preis = Gewichtung: 50 2. Preis = Gewichtung: 35 3. Preis = Gewichtung: 20

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