Veröffentlichung 24.07.26 | Fragenfrist 18.08.26 | Abgabefrist 25.08.26 |
Eignungskriterien
(1.) Soweit die Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs berechtigt sind. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Die Eigenerklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen bzw. - soweit gefordert - in den hierfür vorgesehenen Feldern eine eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" vorzunehmen. (4.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichtsreichen Bietern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied, dessen Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, die Eigenerklärung gesondert abzugeben.
(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Kalenderjahre jeweils mindestens 20.000.000 Euro betragen haben. (3.) Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bieter angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (SAP IS-U / SAP S/4HANA Utilities) in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (SAP IS-U / SAP S/4HANA Utilities) muss in jedem der drei genannten Kalenderjahre jeweils mindestens 10.000.000 Euro betragen haben. (3.) Für die Angaben zum tätigkeitsspezifischen Umsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bieter angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig da-von, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
(1.) Bieter müssen eine Erklärung abgeben, dass sie über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Tätigkeitsbereich des Auftrags (SAP IS-U / SAP S/4HANA Utilities) verfügen. (2.) Mindestanforderung: Pauschale Mindestdeckungssumme pro Versicherungsjahr für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden von 20.000.000 Euro. (3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (4.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen.
(1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 24.07.2023 bis zum 23.07.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2.) Mindestanforderungen: Mindestens eine geeignete Referenz mit folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Erbringung von Implementierungsleistungen zur SAP S/4HANA Utilities-Transformation (Netz/MSB) (b.) Multi-Mandanten-Projekt (mind. 5 Mandanten) (c.) in einem Umfang von mindestens 500 Personentagen (PT) (d.) über einen Zeitraum von mindestens einem abgeschlossenen Leistungsjahr im Zeitraum vom 24.07.2023 bis zum 23.07.2026 und mindestens eine geeignete Referenz mit folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Erbringung von Implementierungsleistungen zur SAP S/4HANA Utilities-Transformation (Netz/MSB) (b.) inkl. Migration unter Einsatz eines Migrationstools (c.) in einem Umfang von mindestens 500 Personentagen (PT) (d.) über einen Zeitraum von mindestens einem abgeschlossenen Leistungsjahr im Zeitraum vom 24.07.2023 bis zum 23.07.2026 und mindestens eine geeignete Referenz mit folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Erbringung von Implementierungsleistungen zur SAP S/4HANA Utilities-Transformation (Netz/MSB) (b.) inkl. Go-Live im Referenzzeitraum (c.) in einem Umfang von mindestens 500 Personentagen (PT) (d.) über einen Zeitraum von mindestens einem abgeschlossenen Leistungsjahr im Zeitraum vom 24.07.2023 bis zum 23.07.2026 (3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind. (6.) Soweit sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Mindestanforderungen nach Ziffer (2) auf Referenzen eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft stützt, ist dies im Vordruck 03 in den dafür vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen (z. B. durch den Verweis auf den Vordruck 03 des anderen Mitglieds, das die Mindestanforderungen vollständig erfüllt). Die Angaben müssen insgesamt so aussagekräftig und vollständig sein, dass die Auftraggeberin ohne Weiteres prüfen kann, ob und durch welches Mitglied die jeweiligen Mindestanforderungen einer Referenz vollständig und kumulativ erfüllt werden.
(1.) Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters. (2.) Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestanforderung: Bieter müssen auf dem Vordruck 03 eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie über eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 verfügen. (3.) Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen anderer Staaten an. Sofern sich ein Bieter auf eine gleichwertige Bescheinigung beruft, hat er dies im Rahmen der Eigenerklärung anzugeben. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, erkennt die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 in dem geforderten Zertifizierungsumfang entsprechen. (4.) Die Eigenerklärung ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist aus-schließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (5.) Der Nachweis der Eignung hinsichtlich der im Vordruck 03 erklärten Zertifizierung sowie gegebenenfalls der Gleichwertigkeit erfolgt durch Eigenerklärung. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen, insbesondere die Zertifizierungsurkunde sowie gegebenenfalls Nachweise der Gleichwertigkeit, werden nur von aussichtsreichen Bieter angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. (6.) Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, ist die Zertifizierungsurkunde als Scan der gültigen Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei vorzulegen. Entsprechendes gilt für gegebenenfalls erforderliche Nachweise der Gleichwertigkeit.
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis: (1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (nachfolgend auch: "Preisblatt") zu verwenden. (2.) Im Vordruck 08 ist für jede der dort vorgegebenen Funktionen (Projektleiter / TPL bzw. Architekt / Senior Consultant / Junior Consultant) jeweils ein Tagessatz für Vor-Ort-Leistungen und ein Tagessatz für Remote-Leistungen anzugeben, der sämtliche Leistungen nach der ausgeschriebenen EVB-IT Rahmenvereinbarung abdeckt und für alle Tätigkeiten in Bezug auf die Leistungen der jeweiligen Funktion gleichermaßen gilt. (3.) Die Tagessätze sind unter Berücksichtigung der jeweils angegebenen Schätzmengen auf Basis einer täglichen Netto-Arbeitszeit von acht Stunden zu kalkulieren. Sollte im Einzelfall mehr oder weniger als acht Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten vollen Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet. (4.) Die angegebenen Netto-Tagessätze schließen sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten und Aufwendungen sowie Auslagenersatz ein, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen des Auftragnehmers. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. (5.) Es sind ausschließlich die hellrot unterlegten Felder zu befüllen. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (6.) Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der im Vordruck 08 angegebene Brutto-Gesamtpreis (= Angebotsvergleichspreis) maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 30 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den angebotenen Brutto-Gesamtpreis des jeweils betrachteten Bieters.
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