IT-Rahmenvertrag Drucker und Multifunktionsgeräte 2026

Auftraggeber
Veröffentlicht
20.04.2026
Angebotsfrist
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Systemlieferungsvertrag mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von zwei (2) Jahren (vierundzwanzig (24) Monaten) mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtvertragslaufzeit maximal vier (4) Jahre bzw. achtund-vierzig (48) Monate). Die Ausübung des einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Optionsrechts zur Vertragsverlängerung steht im freien Ermessen des Auftraggebers; es besteht kein Anspruch seitens des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung. Beginn der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ist der 01.04.2026. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die folgenden Leistungen: die Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten (nachfolgend zusammen auch „IT-Hardware“), die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch Dienstleistungen zur Vorinstallation, die Inbetriebnahme, Rollout und Unterstützung des Betriebes, die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung und Wiederherstellung mit Integration in die vorhandenen Prozesse des Auftraggebers, Dienstleistungen mit verschiedenen Anforderungsprofilen für den Auftraggeber.

Zeitplan

Vertragsbeginn
01.04.26
Veröffentlichung
20.04.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Neuss, Deutschland
Vertragslaufzeit
24 Tage
E-Mail
info@itk-rheinland.de
Telefon
021317500
Website
http://www.itk-rheinland.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt

    • Qualität (Leistung mit einer Gewichtung von 50%), Preis
    • (mit einer Gewichtung von 50%).: Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (Leistung mit einer Gewichtung von 50%), Preis (mit einer Gewichtung von 50%).
  • Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (Leistung mit einer Gewichtung von 50%), Preis (mit einer Gewichtung von 50%).

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Kalkulation203 KB2 Tabellen
Projektplan89 KB6 Seiten
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