Veröffentlichung 03.12.25 | Abgabefrist 16.01.26 | Öffnung 16.01.26 | Vertragsbeginn 01.04.26 |
Eignungskriterien
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise (Vordruck 6).
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens bezogen auf die drei (3) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck 7).
Angabe des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Lieferung von IT-Hardware, u.a. PCs, Notebooks, Rugged Notebooks, All-in-One-PCs, Monitore oder vergleichbar, inkl. Betriebssystem, Roll-out, Inbetriebnahme, Service (Wartung/Pflege)) bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der durchschnittliche Jahresumsatz mindestens 15,0 Mio. Euro (netto) betragen muss (Vordruck 7) (Mindestanforderung). Bieter/ Bietergemeinschaften, die nicht über den geforderten tätigkeitsspezifischen Jahresumsatz verfügen oder deren Jahresumsatz diesbezüglich nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllt, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen (Mindestanforderung). Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von insgesamt mindestens 10.000.000 Euro für Sachschäden, 5.000.000 Euro für Personenschäden und 1.000.000 Euro für Vermögensschäden je Versicherungsjahr besteht, oder alternativ im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Vordruck 8) (Mindestanforderung). Bieter/ Bietergemeinschaften, die nicht über die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung verfügen oder deren Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diesbezüglich nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllt, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Darstellung (gem. Vordruck 9) von mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachten Leistungen zur Lieferung von IT-Hardware (PCs, Notebooks, Rugged Notebooks, All-in-One-PCs, Monitore oder vergleichbar), inkl. Betriebssysteme, Rollout, Inbetriebnahme und Erbringung entsprechen-der Serviceleistungen (Wartung/Pflege). Die folgenden Kriterien 1) (a. – e.) und 2) müssen vollständig und kumulativ innerhalb eines Referenzprojekts für einen Referenzauftraggeber erfüllt sein (Mindestanforderung): 1) Der Referenzauftrag umfasst Leistungen zur a. Lieferung von IT-Hardware (PCs, Notebooks, Rugged Notebooks, All-in-One-PCs, Monitore oder vergleichbar) inkl. Betriebssystemen, b. Dienstleistungen zur Herbeiführung und Wiederherstellung der Betriebsbereit-schaft inkl. Wartungs-/Pflegeleistungen, c. Inbetriebnahme sowie d. Rollout und e. Unterstützung des Betriebes mit Integration in die vorhandenen Prozesse des Auftraggebers und 2) Auftragsvolumen von mindestens 10.000.000 Euro (netto) (zzgl. USt.). Die benannten Kriterien 1) (a. – e.) und 2) müssen jeweils kumulativ und vollständig innerhalb eines Referenzprojekts für denselben Referenzauftraggeber zum Nachweis einer erfolgreichen Referenz erfüllt werden. Bieter/ Bietergemeinschaften, die nicht über die geforderten Referenzen verfügen oder deren eingereichten Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen (Mindestanforderung). Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Nachweis über ein gültiges, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) durch Vorlage eines Zertifikats (in Kopie) (Vordruck 10) (Mindestanforderung). Alternative Nachweise über gleichwertige Managementsysteme sind zum Beleg der Gleichwertigkeit ausführlich zu beschreiben. Die Beschreibung ist dem Angebot als separate, auf den Vordruck 10 referenzierte, Anlage beizufügen. Bieter/ Bietergemeinschaften, die nicht über den geforderten Nachweis verfügen oder deren Qualitätsmanagement diesbezüglich nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllt, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
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