Veröffentlichung 24.06.26 | Fragenfrist 13.07.26 | Abgabefrist 23.07.26 | Öffnung 23.07.26 |
Eignungskriterien
Prüfungs-/Wertungsgrundlage für die Eignung sind ausschließlich die Bieterangaben des Formblatts "Eigenerklärungen und Nachweise" . Anderslautende oder doppelte Angaben im Rahmen des Angebots werden in der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Dem Angebot sind nachfolgend drei Referenzen von Auftraggebern (nachfolgend AG genannt) zur Ausführung vergleichbarer Leistungen (IT Security Consulting Services) seit 01.06.2023 (ausreichend ist, dass in dem angegebenen Referenzprojekt die vergleichbaren Leistungen auch im Referenzzeitraum erbracht wurden, z.B. eine Referenz, die am 1.1.2022 begann und am 01.07.2023 endete, wäre ausreichend). Zugelassen sind ausschließlich Referenzen im IT Security Consulting Services. Es muss sich jeweils um eine abgeschlossene Referenz oder laufende Referenz handeln. Bei einer laufenden Referenz müssen die vergleichbaren Leistungen seit mindestens 3 Monaten erbracht worden sein. Es kann sich beim Referenzgeber um einen öffentlichen oder privaten AG handeln, allerdings muss wenigstens eine öffentliche und eine private Referenz angegeben werden (d.h. mindestens von einem privaten und mindestens einem öffentlichen Aufftraggeber). Wertungsrelevant sind vergleichbare Dienstleistungsaufträge (Referenzaufträge), welche jeweils folgende Mindestbedingungen (1) bis (3) erfüllen müssen
Es ist das vorgegebene Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" zu verwenden. Das Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfalle, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den unten genannten Deckungssummen abzuschließen bzw. aufrechtzuerhalten. Der Versicherungsschutz wird uneingeschränkt und in voller Höhe für den gesamten Auftragszeitraum vorgehalten. Die Versicherungssumme steht 2-fach maximiert p. a. zur Verfügung. Mindestens Deckungssumme jeweils Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR Sachschäden mind. 3,0 Mio. EUR Vermögensschäden mind. 3,0 Mio. EUR
Es ist das vorgegebene Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" zu verwenden. Das Unternehmen muss nach ISO 27001 oder vergleichbar zertifiziert sein.
Mein/Unser Unternehmen ist im Handelsregister bzw. in einem Es ist das vorgegebene Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" zu verwenden. Das Unternehmen ist im Handelsregister bzw. in einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes eingetragen. Das Unternehmen verpflichtet sich den Handelsregisterauszug oder einen gleichwertigen Nachweis als Kopie des jeweiligen Herkunftslandes (nicht älter als 90 Tage zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) auf Anforderung des Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Bei ausländischen Nachweisen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine einfache Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen. Wenn das Unternehmen nicht im Handelsregister bzw. in einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes, eingetragen ist, ist diese Nichteintragung entsprechend zu begründen.
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