Frist abgelaufen

IT-Service-Integrator für IT-Dienstleister der hessischen Landwirtschaftsförderung (Los 6)

Die Angebotsfrist ist am 31. März 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
02.07.2026
Angebotsfrist
Es werden IT-Dienstleistungen sukzessive in sechs Losen vergeben. Vorliegend betroffen sind allein die Leistungen zu Los 6 – IT-Service-Integrator für IT-Dienstleister der hessischen Landwirtschaftsförderung. Der IT-Service-Integrator ist die zentrale Instanz für die übergreifende End-to-End Steuerung aller Dienstleister im neuen Multi-Provider-Modell. Er etabliert und steuert übergreifende ITIL-Prozesse wie Incident-, Problem-, Change- und Release-Management. Zudem obliegt ihm das zentrale Reporting sowie die Überwachung der Service Level Agreements (SLAs). Für die weiteren Einzelheiten wird auf die Anlage I 02 - Anlage 0_Leistungsbeschreibung verwiesen.

Zeitplan

Teilnahmefrist
31.03.26
Veröffentlichung
02.07.26
Vertragsbeginn
01.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Frankfurt am Main, Deutschland
E-Mail
agrar2027@leinemann-partner.de
Telefon
+49 69913201
Website
https://www.helaba.com/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Anforderung

    • Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
    • Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung an die Eignung.
    • Nachweis: Eigenerklärung, Anlage 02_Erklärung zur Eignung. Zudem ist der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, als Anlage beizufügen.
    • a) Der Bewerber hat eine bestehende und aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung nachzuweisen. Die Versicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsjahr aufweisen. b) Der Bewerber hat den Nachweis einer bestehenden und aktuell gültigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr zu erbringen. Besteht eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen derzeit nicht, genügt die Vorlage einer Eigenerklärung (vgl. Anlage 02_Erklärung_zur_Eignung), dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung vor Leistungsbeginn abgeschlossen und dem Auftraggeber unverzüglich vorgelegt wird.
    • Hierbei handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen an die Eignung.
  • Es ist eine Eigenerklärung (vgl. Anlage 02_Erklärung_zur_Eignung) mit den folgenden Angaben abzugeben

    • a) Der jährliche Gesamtumsatz der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz in Höhe von EUR 1.500.000,- brutto
    • b) Die jährlichen Gesamtumsätze in den Geschäftsbereichen des Auftragsgegenstandes bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Jährlicher Umsatz in Höhe von EUR 750.000,- brutto pro Jahr.
  • 1) Anforderung

    • Der Bewerber muss nachweisen, dass er über hinreichende Kapazität an qualifizierten Fachkräften verfügt, um die geforderten Leistungen im Bereich des Service-Managements auch bei urlaubs- oder krankheitsbedingten Ausfällen sicherzustellen zu können. Die eingesetzten Fachkräfte müssen über Expertise im Service-Management, insbesondere dem Incident- und Problem-Management sowie Anforderungs-, Release- und Deployment-Management, verfügen.
    • Mindestanforderung an die Gesamtzahl FTE der qualifizierten Fachkräfte: 10.
    • 2) Nachweis: Vorlage einer Eigenerklärung (Anlage 02_Erklärung zur Eignung), die die Anzahl der verfügbaren Fachkräfte in „Vollzeitäquivalenten“ (FTE) ausweist.
    • Die Eigenerklärung muss folgende Mindestangaben enthalten:
    • • Gesamtzahl der qualifizierten Fachkräfte.
    • • Bestätigung, dass diese Fachkräfte über Expertise in den relevanten Managementaufgaben (Service-Management, insbesondere dem Incident- und Problem-Management sowie Anforderungs-, Release- und Deployment-Management) verfügen.
    • 3) Auswahlkriterien:
    • Auswahlkriterien: Der öffentliche Auftraggeber bewertet die Anzahl der FTE der qualifizierten Fachkräfte quantitativ:
    • • Werden 10-17 FTE qualifizierte Fachkräfte angegeben, so erhält der Bewerber 5 Punkte.
    • • Werden 18-24 FTE qualifizierte Fachkräfte angegeben, so erhält der Bewerber 8 Punkte.
    • • Bei Vorliegen von 25 oder mehr FTE qualifizierter Fachkräfte, erhält der Bewerber die Maximalpunktzahl von 10 Punkten.
    • 4) Gewichtungsfaktor: 20.
    • Nachweis der Einhaltung Qualitätsmanagementstandards nach ISO 9001 sowie zusätzlich der Sicherheitsstandards nach ISO 27001 bzw. hierzu alternativ des IT-Grundschutzes nach BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) (Nachweis über Vorlage von Kopie/Scan des Zertifikats). Liegt jeweils keine Zertifizierung vor, ist der Qualitätsmanagementstandard nach ISO 9001 und/oder der Sicherheitsstandard nach ISO 27001 bzw. die Einhaltung des IT-Grundschutzes nach BSI durch eine Eigenerklärung zu bestätigen, die dem Teilnahmeantrag beizufügen ist. Die Eigenerklärung muss die Versicherung enthalten, dass für alle in der Zuständigkeit des Bieters abgearbeiteten Leistungen der Qualitätsmanagementstandard nach ISO 9001 und der IT-Grundschutz nach BSI bzw. die Einhaltung der Sicherheitsstandards gemäß ISO 27001 gewährleistet werden. Sofern der Bereich, der zur Erbringung der Leistungen herangezogen wird, im betroffenen Unternehmen von anderen, nicht betroffenen Bereichen abgeteilt werden kann, ist nur für diesen Bereich die Einhaltung der Qualitätsmanagementstandard nach ISO 9001 und die Standards gemäß ISO 27001 bzw. des IT-Grundschutzes nach BSI zu gewährleisten.
    • Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung an die Eignung.
  • Allgemeine Hinweise und Bewertungsmaßstab sämtlicher Referenzen (Referenzübergreifend)

    • 1) Eine Referenz ist nur vollständig und im Rahmen der Eignungsprüfung verwendbar, wenn diese alle (!) abgefragten Angaben enthält. Geforderte Beschreibung der jeweiligen Referenz: (i) Benennung der Referenz (ii) Benennung der Auftraggeberorganisation (iii) Zeitraum der erbrachten Leistung (iv) Beschreibung der Leistungen, besonders im Hinblick auf die für die Eignung und Bewertung spezifischen Erfahrungen. Siehe hierzu die je Referenzkriterium genannten Aspekte in der Auftragsbekanntmachung. (v) Aufwand zur Umsetzung des Vorhabens beim Bewerber (inkl. ggf. eingesetzter Nachunternehmer) in Personentagen ca. (vi) Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto (vii) Personalstärke (Anzahl der im Referenzauftrag beschäftigten Mitarbeitenden des Bewerbers).
    • 2) Sollten mehr als die vorgegebene Höchstzahl an Referenzen eingereicht werden, so werden die nach Ansicht des Auftraggebers vergleichbarsten Referenzen, die der Höchstzahl entsprechen, gewertet. Es ist zulässig, Referenzen einzureichen, die in Hinblick auf mehrere Referenzenanforderungen Berücksichtigung finden sollen.
    • 3) Bewertung: Eine Differenzierung bei der Punktevergabe erfolgt über die Vergleichbarkeit der ausgeführten Referenz mit dem vorliegenden Projekt nach der bewerberseitigen Projektbeschreibung. Dabei werden insbesondere die fachliche und aufwandsbezogene Vergleichbarkeit mit der verlangten Leistung einer wertenden Betrachtung nach folgenden Maßstäben unterzogen. 0 Punkte: Referenz nicht vorgelegt oder Referenz betrifft keine vergleichbaren Leistungen
    • 10 Punkte: Die Referenz entspricht den konkret ausgeschriebenen Leistungen oder geht sogar darüber hinaus.
    • Eine Bewertung mit Punkten zwischen 0 und 10 erfolgt entsprechend dem Grad der Vergleichbarkeit der Referenzleistung. Werden nach der Bekanntmachung/dem Vordruck Referenzen Angaben zu zwei Referenzen erwartet, erfolgt je Referenz eine hälftige Teilung der erzielten Punkte, so dass die Maximalpunktzahl nur erreicht werden kann, wenn die erwarteten zwei Referenzen eingereicht werden. Die in der Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag vorgesehene Gewichtung wird durch entsprechende Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor umgesetzt.
    • 4) Mindestanforderung: Es sind mindestens 700 Punkte / 70 % zu erzielen (Mindestanforderung). Werden weniger als die vorgenannte Punktzahl erreicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
    • Hinweis: Soweit nicht vorgelegte/nicht vergleichbare Referenzleistungen zum Ausschluss führen, ist dies gesondert bei dem jeweiligen Referenzkriterium gekennzeichnet.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt124 KB2 Tabellen
Projektplan56 KB16 Seiten
Eigenerklärung24 KB32 Seiten
Eignungskriterien156 KB6 Seiten
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