Frist abgelaufen

Jährliche Probennahme an 460 bis ca. 530 Grundwassermessstellen des Landes Schleswig-Holstein

Zur Umsetzung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA)“ ist grundsätzlich in allen Messstellen des Ausweisungsmessnetzes der Gehalt des Exzess-Stickstoffs zu bestimmen, um Rückschlüsse auf die ursprüngliche Menge an in das Grundwasser eingetragenen Nitrats ziehen zu können. Weitere Messstellen des operativen Messnetzes gem. EU-WRRL sind ebenso in diese Untersuchung mit einzubeziehen. Für die Untersuchung ist eine qualifizierte Probenahme und anschließende Analytik auf die Gase Stickstoff (N2) und Argon (Ar) im Grundwasser (N2/Ar-Methode) nötig. Da die Denitrifikation nur bei Vorhandensein bestimmter Rahmenbedingungen im Grundwasser abläuft und als Ergebnis Denitrifikation Reaktionsprokukte freigesetzt werden, ist zur Beurteilung der Ergebnisse die Kenntnis der Konzentrationen weiterer Inhaltstoffe notwendig. Daher sollen die Grundwasserproben zusätzlich auf die Hauptinhaltstoffe, die in der Anlage näher bezeichnet sind, untersucht werden. Die Analysenergebnisse sind nach der vorgegebenen Methode auszuwerten und zusammenzustellen.

Zeitplan

Veröffentlichung
19.02.24
Fragenfrist
21.03.24
Abgabefrist
28.03.24
Öffnung
02.04.24
Vertragsbeginn
01.05.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Flintbek, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Poststelle-Flintbek@LfU.landsh.de
Telefon
+494347-704-0
Website
https://www.schleswig-holstein.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.

  • 7. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.

    • 8. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
    • 9. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
    • Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2021 - 2023).
  • 10. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis

    • Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
    • 11. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen maximal 6 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021 - 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen in der Probennahme von Grundwasser, zur Bestimmung der Vor-Ort-Parameter, zur Probenabfüllung, Probenkonservierung, Probentransport und Probenanalyse unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
    • 12. Nachweis, dass der Bieter oder ein Unterauftragnehmer eine Zulassung für die Teilbereiche 1 (Probenahme und allgemeine Kenngrößen) und 2 (Fotometrie, Ionenchromatografie, Maßanalyse) gemäß der Landesverordnung über die Zulassung von Wasseruntersuchungsstellen (-ZWVO-) vom 16. Dezember 2003 (GVOBl. 2004, S.4) zuletzt geändert durch LVO vom 2.9.2010 (GVOBl. S. 572) besitzt. Vergleichbare Zulassungen anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland gelten auch. Somit bedarf es einer Notifizierung (Verwaltungsakt für die die Zulassung, Anerkennung, Benennung, Bestimmung oder Bekanntgabe der Prüflaboratorien und Messstellen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen) im wasserrechtlich geregelten Umweltbereich gemäß Fachmodul Wasser.
    • 13. Nachweis der Durchführung von Grundwasserprobenahmen bezüglich der
    • N2/Ar-Methode während der letzten 3 Jahre.
    • 14. Nachweis in Form einer Beschreibung der angewendeten Analysenmethode (Gaschromatographie oder Membran-Einlass-Massenspektrometrie (MIMS)) und Nachweise erbrachter Analysen mit dieser Methode während der letzten 3 Jahre.
    • 15. Nachweis über den Bereich der Auswertung, Qualitätsicherung und Ergebnisdarstellung bezüglich der N2/Ar-Methode während der letzten 3 Jahre.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Mit dem Angebot sind das ausgefüllte Leistungsverzeichnis Anlage 0608.442401_449_LV_N2Ar und das Preisblatt einzureichen.

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