Zur Umsetzung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA)“ ist grundsätzlich in allen Messstellen des Ausweisungsmessnetzes der Gehalt des Exzess-Stickstoffs zu bestimmen, um Rückschlüsse auf die ursprüngliche Menge an in das Grundwasser eingetragenen Nitrats ziehen zu können. Weitere Messstellen des operativen Messnetzes gem. EU-WRRL sind ebenso in diese Untersuchung mit einzubeziehen. Für die Untersuchung ist eine qualifizierte Probenahme und anschließende Analytik auf die Gase Stickstoff (N2) und Argon (Ar) im Grundwasser (N2/Ar-Methode) nötig.
Da die Denitrifikation nur bei Vorhandensein bestimmter Rahmenbedingungen im Grundwasser abläuft und als Ergebnis Denitrifikation Reaktionsprokukte freigesetzt werden, ist zur Beurteilung der Ergebnisse die Kenntnis der Konzentrationen weiterer Inhaltstoffe notwendig. Daher sollen die Grundwasserproben zusätzlich auf die Hauptinhaltstoffe, die in der Anlage näher bezeichnet sind, untersucht werden. Die Analysenergebnisse sind nach der vorgegebenen Methode auszuwerten und zusammenzustellen.
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