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Jobcenter Mannheim - Projekt "Gesundheitszentrum"

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.07.2026
Angebotsfrist
18.08.2026
Der Auftragnehmer schuldet die Durchführung individueller betreuender Gesundheitsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III für arbeitslose Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II, die auf die Förderung von Gesundheit, Erwerbsfähigkeit und sozialer Teilhabe ausgerichtet ist, in Form des Betriebs eines Gesundheitszentrums (im Folgenden auch "Maßnahme") nach Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anhang 4 der Vergabeunterlage).

Zeitplan

Veröffentlichung
17.07.26
Fragenfrist
06.08.26
Abgabefrist
18.08.26
Öffnung
18.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Mannheim, Deutschland
Vertragslaufzeit
12 Tage
E-Mail
jobcenter-mannheim@jobcenter-ge.de
Telefon
0621-17238-333
Website
https://jobcenter-mannheim.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer im Auftragsfall be-stehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens - 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, - 2,0 Mio. EUR für Sachschäden, - 3,0 Mio. EUR für Vermögensschäden aufgrund der Verletzung von anwendbaren Datenschutzgesetzen, - 2,0 Mio. EUR für alle sonstigen Vermögensschäden, - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie sich verpflichtet, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt, abzuschließen. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.

  • Eigenerklärung über mindestens zwei (2) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten individuellen betreuenden Maßnahmen aus dem Rechtskreis des SGB II, jeweils mit Angabe der in Anlage 1 zum Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eignung" (Anhang 2 der Vergabeunterlagen) geforderten Angaben. Als Referenz gelten die beim Bieter/vom Mitglied oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beauftragten und von diesem/diesen erbrachten und ausgeführten Leistungen. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen des Zeitraums von drei (3) Jahren als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe des Angebots (vgl. Kapitel VIII. des Verfahrensbriefes) beendet worden sein. - Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: 1. Gegenstand der Referenz sind individuelle betreuende Maßnahmen aus dem Rechtskreis des SGB II für gesundheitlich, d.h. physisch oder psychisch beeinträchtigte bzw. eingeschränkte Leistungsberechtigte. Individuell betreuende Maßnahmen sind solche Maßnahmen, die eine auf die individuelle Person und deren Situation zentrierte Betreuung vorsehen. 2. In der Referenz wurden mindestens ein Arzt oder Psychologe und ein Coach eingesetzt. 3. Die Maßnahme in der Referenz war darauf ausgerichtet, dass die Erwerbsfähigkeit der Leistungsberechtigten erhalten, verbessert oder wiederhergestellt wird. 4. Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Mindestanforderung ist weiter, dass sich aus den eingereichten Referenzen ergibt, dass gleichzeitig, d.h. während des gesamten Leistungszeitraums, mindestens 40 Teilnehmende parallel individuell betreut wurden. Diese Anforderung kann der Bieter durch die eingereichten geeigneten Referenzen zum SGB II erreichen. Der Bieter kann zur Erfüllung der Mindestanforderung ergänzend jedoch auch Referenzen aus anderen Sozialgesetzbüchern heranziehen, sofern diese gleichzeitig zu der eingereichten geeigneten Referenz nach SGB II erbracht wurden und zumindest die nachfolgende Voraussetzung erfüllen: - Gegenstand der Referenz sind individuelle betreuende Maßnahmen für Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis der Sozialgesetzbücher. Individuell betreuende Maßnahmen sind solche Maßnahmen, die eine auf die individuelle Person und deren Situation zentrierte Betreuung vorsehen. 1. Beispiel: <<Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn der Bieter in der angegebenen geeigneten Referenz Nr. 1 mit einem Leistungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 25 Teilnehmende individuell betreut hat und in der angegebenen geeigneten Referenz Nr. 2 mit einem Leistungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 15 Teilnehmende individuell betreut hat. >> 2. Beispiel: <<Die Mindestanforderung ist auch erfüllt, wenn der Bieter in der angegebenen geeigneten Referenz Nr. 1 mit einem Leistungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 14 Teilnehmende individuell betreut hat und in einer angegebenen Referenz über individuelle betreuende Maßnahmen für Leistungsberechtigte aus dem SGB XII mit einem Leistungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 26 Teilnehmende individuell betreut hat.>> Auf Aufforderung durch den Auftraggeber hat der Bieter einen Ansprechpartner für den Referenzauftraggeber namentlich zu benennen und dessen Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein. Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eignung" (Anhang 2 der Vergabeunterlagen) in Anlage 1 aufgeführten Tabellen jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Der Bieter hat alle im Anlage 1 zu diesem Formblatt "Nichtvorliegend von Ausschlussgründen/Eignung" (Anhang 2) jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus den Angaben in Anlage 1 zu diesem Formblatt "Nichtvorliegend von Ausschlussgründen/Eignung" (Anhang 2) ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.

  • Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über das Vorliegen einer gemäß §§ 176 I, 178 SGB III erforderlichen Trägerzulassung bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Absatz 1 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) und Vorlage einer Kopie des entsprechenden Zertifikats nebst aktueller Anlage gemäß § 5 Absatz 6 AZAV auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten angemessenen Frist. Die Regelungen zur Zulassung gelten über § 16 SGB II für die SGB-III-Leistungen, die im Rechtskreis SGB II Anwendung finden. Sie gelten dagegen nicht für die originär im SGB II geregelten Leistungen, soweit dies nicht ausdrücklich anders bestimmt wurde (§§ 16h Absatz 4, 16k Absatz 5 SGB II). Im Fall einer Bietergemeinschaftserklärung ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

  • Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto). Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung an den Gesamtumsatz: Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz von mindestens 2,0 Mio. EUR erzielt haben.

  • Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (individuelle betreuende Gesundheitsmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 SGB III) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (individuelle betreuende Gesundheitsmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 SGB III) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter "Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (individuelle betreuende Gesundheitsmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 SGB III)" anzugeben.

Zuschlagskriterien

  • Konzept Personaleinsatz: Im Zuschlagskriterium "Konzept Personaleinsatz" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Konzept Personaleinsatz" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Konzepte Personaleinsatz" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 1, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das "Konzept Personaleinsatz" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

  • Raumkonzept: Im Zuschlagskriterium "Raumkonzept" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Raumkonzept bewertet. Das Zuschlagskriterium "Raumkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 2, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das "Raumkonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

  • Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe: Im Zuschlagskriterium "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Konzept "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 3, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

  • Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen: Im Zuschlagskriterium "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Konzept "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 4, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

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