Veröffentlichung 26.05.26 | Abgabefrist 25.06.26 | Öffnung 25.06.26 |
Eignungskriterien
Nachweis über den Eintrag in die HANDWERKSROLLE für die auszuführenden Leistungen oder den Eintrag bei der INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER. Andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung in die genannten Register verpflichtend ist.
Nachweis über den Eintrag im HANDELSREGISTER. Andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung im genannten Register verpflichtend ist.
Nachweis über den Eintrag in die HANDWERKSROLLE für die auszuführenden Leistungen oder den Eintrag bei der INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER. Andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung in die genannten Register verpflichtend ist.
Nachweis, dass der Bewerber/ Bieter in den letzten fünf Kalenderjahren, in Art und Umfang vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Dazu werden drei REFERENZNACHWEISE mit folgenden Angaben gefordert
Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten ARBEITSKRÄFTE gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
1.) Nachweis über die GEWERBEANMELDUNG 2.) Eigenerklärung, dass ein INSOLVENZVERFAHREN oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Andernfalls Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftigt betätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird. 3.) Eigenerklärung, dass durch den Bewerber/ Bieter keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die ZUVERLÄSSIGKEIT als Bewerber/ Bieter in Frage stellt. Dazu gehört die Erklärung, dass a) für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 6 e EU VOB/A vorliegen, b) der Bewerber/Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist, c) für das Unternehmen kein Ausschlussgrund gem. § 6 e Abs. 6 EU VOB/A vorliegt, d) für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gem. § 6 e Abs. 1 bis 4 EU VOB/A zwar vorliegt, aber das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. 4.) Nachweis, dass der Bewerber/ Bieter seine Verpflichtung zur ZAHLUNG VON STEUERN UND ABGABEN sowie der BEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN SOZIALVERSICHERUNG, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat, durch
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