Die K-BV Development GmbH (in der Folge auch „AG“ oder „Verpächterin“) beabsichtigte die langfristige Vergabe eines Pachtvertrages über Liegenschaften am Maltschacher See. Ziel des gegenständlichen Verfahrens war sohin der Abschluss eines Pachtvertrags über Liegenschaften samt den darauf befindlichen Gebäuden zwischen der Verpächterin einerseits und der:dem im Verfahren bestgereihten Bieter:in andererseits (kurz „Pachtvertrag“). Die Verpachtung der pachtvertragsgegenständlichen Liegenschaften sollte an eine:n Pächter:in erfolgen, welche:r auf den Liegenschaften ein attraktives touristisches Projekt (insbes. Betrieb eines touristischen Beherbergungsbetriebes samt Gastronomie) umsetzen sollte. Das Verfahren wurde widerrufen.