Veröffentlichung 29.07.26 |
Zuschlagskriterien
Gesamtpreis der Ausschreibung: Für die Bewertung des Preises ist der vom Bieter anzugebende Gesamtpreis maßgeblich, dieser fließt zu 60 % in die Angebotswertung ein. 600 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Ausführungskonzept: Mit dem Angebot ist das Ausführungskonzept zur Bewertung der Qualität einzureichen. Die Qualitätsbewertung fließt zu 40 % in die Gesamtangebotswertung ein. Das Ausführungskonzept muss darstellen, wie der Auftragnehmer die Leistung erbringen wird. Folgende Inhalte sind im Konzept zwingend darzustellen: - Personalkonzept - Personalausfallregelung (Krankheit, Urlaub) - Operatives Vorgehen bei Eingang der Abrufbestellung - Operatives Vorgehen bei der Leistungserbringung - Weiterbildung für Mitarbeitende - Qualitätsmanagement Sollte das Ausführungskonzept bei der Bewertung der Qualität insgesamt weniger als 50 Prozent erreichen, führt dies automatisch zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren Detaillierte Angaben siehe Anlage "04. Wertungs- und Zuschlagskriterien"
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