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KARLA Verwaltungs- und Bildungszentrum - Fassadenbefahranlage

Auftraggeber
Veröffentlicht
07.08.2026
Angebotsfrist
10.09.2026
Fassadenbefahranlage

Zeitplan

Veröffentlichung
07.08.26
Abgabefrist
10.09.26
Öffnung
10.09.26
Vertragsbeginn
05.07.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Karlsruhe, Deutschland
E-Mail
yannick.simon@landratsamt-karlsruhe.de
Telefon
+49 721 936 57380
Website
https://www.landkreis-karlsruhe.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Angabe von drei mit der Maßnahme vergleichbaren Referenzprojekte der letzten fünf Kalenderjahre, jeweils mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums, der stichwortartigen Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen sowie die Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer. Die vorzulegenden Referenzen sind vergleichbar, wenn eine technische Anlage auf einem Gebäudedach montiert ist und mittels eines Korbes Personen ermöglicht, an die Fassade zu gelangen. Für die Vergleichbarkeit spielt es keine Rolle, ob bspw. Schienen auf dem Dach aufgelegt, an der Attika befestigt oder fest mit der Dachfläche verbunden sind. Allerdings muss eine Referenz explizit kumulativ alle folgenden Kriterien erfüllen, die für die mangelfreie und voll funktionsfähige Erstellung das ausgeschriebenen Bauvorhabens technisch erforderlich sind

    • - horizontale, fest mit dem Gebäude verbunden Schienenanlage auf der Dachfläche,
    • - Hubhöhe größer 60 m und
    • - Lasthubgerät mit 800 kg zusätzlich zur Gondel
    • Die Befähigung zur Berufsausübung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt KEV 179 oder einer einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
    • Ein Bieter ist nur dann präqualifiziert, wenn die für ihn im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben mit den Eignungsanforderungen des Auftraggebers übereinstimmen! Der Bieter hat vor Abgabe eines Angebots selbst zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben die Anforderungen der Ausschreibung erfüllen!
    • Sofern dies nicht der Fall ist, erfolgt die Nachweisführung nach § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A durch Vorlage von Einzelnachweisen. (KEV 179)
    • Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Referenz eines Bieters im Präqualifikationsverzeichnis nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. In diesem Fall sind für das Vorliegen eines wirksamen Angebots zusätzliche Eignungsnachweise mit dem Angebot vorzulegen.
    • Erfüllen die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen die Vergleichbarkeitsanforderungen nicht, dürfen diese nicht nachgefordert werden!
  • Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden, einzeln ausgewiesenen Mindestdeckungssummen

    • - 5.000.000 EURO für Personen-/Sach- und Vermögensschäden
    • - 2.000.000 EURO für Umweltschäden.
    • Sofern die aktuellen Deckungssummen niedriger als 5.000.000,00 € für Personen-/Sach- und Vermögensschäden und 2.000.000,00 € für Umweltschäden sind, ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherungsgesellschaft vorzulegen, dass im Auftragsfalle eine Versicherungsdeckung in Höhe der geforderten Deckungssummen besteht. Eine Versicherungsbestätigung durch einen Versicherungsmakler wird nicht anerkannt.
  • Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen mit min. 1.000.000,00 €.

  • Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer.

  • Handelsregisterauszug

Zuschlagskriterien

  • Preis

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