Frist abgelaufen

KGB Projektsteuerung

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.06.2026
Angebotsfrist
Projektsteuerung für die Sanierung des Hallenbads in Kaarst Büttgen, Stufen 2 - 5 AHO Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Das Büttgener Hallenbad soll durch die Kaarster Gesellschaft für Bäder (KGB oder Vergabestelle) energetisch saniert werden. Das 1970 erbaute Hallenbad in Kaarst Büttgen besteht aus einem 10 x 25 m großen Schwimmbecken, einem 12,5 x 8 m großen Lehrbecken und einem Kinderbecken mit einer Wasserfläche von ca. 25 m² sowie weitere Attraktionen wie Wasserpilz, Steuerrad, Wasserkröte und Rutsche. Trotz mehrerer Modernisierungsmaßnahmen in der Vergangenheit genügt das Schwimmbad in nahezu allen Bereichen keinen aktuellen Anforderungen mehr. Es ist daher eine vollständige Sanierung alles Bereiche des Schwimmbades geplant. Der hier gegenständlichen energetischen Sanierung kommt sowohl unter dem Aspekt des Umweltschutzes, wie auch aus finanzieller Sicht eine herausragende Bedeutung zu. Insoweit ist davon auszugehen, dass nach Durchführung der umfangreichen Dämm- und Erneuerungsmaßnahmen eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz zu erwarten ist. Gleichzeitig wird der Verbrauch an Gas zum Betrieb des BHKW zurückgehen und damit der neben den Personalkosten bestehende Hauptkostenfaktor reduziert werden können. Die durch die allgemeine Sanierung des Bades angestrebte Attraktivierung und angestrebte Steigerung der Besucherzahlen soll die Kosteneffizienz dabei noch weiter steigern. Die energetische Sanierung wird durch Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 finanziert. Die Vergabestelle parallel die Planungsleistungen, um die Sanierung des Hallenbades voranzubringen. Gegenstand dieser Vergabe sind die Projektsteuerungsleistungen.

Zeitplan

Veröffentlichung
16.06.26
Fragenfrist
06.07.26
Teilnahmefrist
16.07.26
Vertragsbeginn
01.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Kaarst, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Michael.Wilms@kaarst.de
Telefon
+49 2131987-225

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • - Keine Ausschlussgründe (A) Es werden folgende Eigenerklärungen (A) gefordert

    • - Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat
    • - Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
    • - Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. - Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach. - Unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen. - Unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird. Insbesondere wurden keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. A = Ausschluss B = Bewertung Mindestens fünf Referenzen zur Projektsteuerung (mind. Stufen 2 - 5 AHO, Stufe 5 laufend oder abgeschlossen) für eine Sanierung im laufenden Betrieb für einen Auftraggeber, der die vergaberechtlichen Vorschriften anwenden muss aus den letzten fünf Jahren (2021 - 2. Quartal 2026) (A) Auftragsvolumen (größer/gleich 7 Mio. netto, größer/gleich 5 Mio. und kleiner 7 Mio. kleiner 5 Mio.) (B) Handlungsbereiche AHO (1, 2, 3, 4, 5) für die Projektstufen 2 - 5 (B) Projektvolumen (Planung und Bau) der letzten drei in Federführung betreuten Projekte (bis LPH 8) des Projektleiters (addierter Nettowert aller drei abgeschlossenen Projekte) (größer/gleich 21 Mio., größer/gleich 15 Mio. und kleiner 21 Mio., kleiner 15 Mio.) (B) Projektleiter: Projektsteuerung für eine Sanierung (ohne zeitliche Befristung) größer/gleich 5 Projekte, 3 - 4 Projekte, 2 oder weniger (B) Projektleiter: Projektsteuerung für ein öffentliches Gebäude (Gebäude, das der Allg. dient, ohne zeitliche Befristung) größer/gleich 5 Projekte, 3 - 4 Projekte, 2 oder weniger (B) Projektleiter: Berufserfahrung Projektleiter größer/gleich 15 Jahre, größer/gleich 10 Jahre, kleiner 10 Jahre (B) Projektstellvertreter: Projektvolumen (Planung und Bau) der letzten drei in Federführung betreuten Projekte (bis LPH 8) des stv. Projektleiters (addierter Nettowert aller drei abgeschlossenen Projekte) (größer/gleich 21 Mio., größer/gleich 15 Mio. und kleiner 21 Mio., kleiner 15 Mio.) (B) Projektstellvertreter: Projektsteuerung für eine Sanierung (ohne zeitliche Befristung) größer/gleich 3 Projekte, 2 Projekte oder weniger (B) Projektstellvertreter: Projektsteuerung für ein öffentliches Gebäude (Gebäude, das der Allg, dient, ohne zeitliche Befristung) größer/gleich 3 Projekte, 2 Projekte oder weniger (B) Projektstellvertreter: Berufserfahrung stv. Projektleiter größer/gleich 10 Jahre, größer/gleich 5 Jahre, kleiner 5 Jahre (B) Besondere Qualifikationen: DVP-Zertifizierung bzw. vgl. europäische Zertifizierung beim Projektleiter oder Projektstellvertreter (B) Projektleiter oder Projektstellvertreter haben einen Abschluss als Dipl.-Ing./Master im Bereich Architektur oder Bauingenieur/Wirtschaftsingenieur (A) Vorgesehenes Team hat bereits in der Vergangenheit zusammen gearbeitet (B)
  • - Keine Ausschlussgründe (A) Es werden folgende Eigenerklärungen (A) gefordert

    • - Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat
    • - Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
    • - Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. - Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach. - Unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen. - Unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird. Insbesondere wurden keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. A = Ausschluss B = Bewertung Mindestens fünf Referenzen zur Projektsteuerung (mind. Stufen 2 - 5 AHO, Stufe 5 laufend oder abgeschlossen) für eine Sanierung im laufenden Betrieb für einen Auftraggeber, der die vergaberechtlichen Vorschriften anwenden muss aus den letzten fünf Jahren (2021 - 2. Quartal 2026) (A) Auftragsvolumen (größer/gleich 7 Mio. netto, größer/gleich 5 Mio. und kleiner 7 Mio. kleiner 5 Mio.) (B) Handlungsbereiche AHO (1, 2, 3, 4, 5) für die Projektstufen 2 - 5 (B) Projektvolumen (Planung und Bau) der letzten drei in Federführung betreuten Projekte (bis LPH 8) des Projektleiters (addierter Nettowert aller drei abgeschlossenen Projekte) (größer/gleich 21 Mio., größer/gleich 15 Mio. und kleiner 21 Mio., kleiner 15 Mio.) (B) Projektleiter: Projektsteuerung für eine Sanierung (ohne zeitliche Befristung) größer/gleich 5 Projekte, 3 - 4 Projekte, 2 oder weniger (B) Projektleiter: Projektsteuerung für ein öffentliches Gebäude (Gebäude, das der Allg. dient, ohne zeitliche Befristung) größer/gleich 5 Projekte, 3 - 4 Projekte, 2 oder weniger (B) Projektleiter: Berufserfahrung Projektleiter größer/gleich 15 Jahre, größer/gleich 10 Jahre, kleiner 10 Jahre (B) Projektstellvertreter: Projektvolumen (Planung und Bau) der letzten drei in Federführung betreuten Projekte (bis LPH 8) des stv. Projektleiters (addierter Nettowert aller drei abgeschlossenen Projekte) (größer/gleich 21 Mio., größer/gleich 15 Mio. und kleiner 21 Mio., kleiner 15 Mio.) (B) Projektstellvertreter: Projektsteuerung für eine Sanierung (ohne zeitliche Befristung) größer/gleich 3 Projekte, 2 Projekte oder weniger (B) Projektstellvertreter: Projektsteuerung für ein öffentliches Gebäude (Gebäude, das der Allg, dient, ohne zeitliche Befristung) größer/gleich 3 Projekte, 2 Projekte oder weniger (B) Projektstellvertreter: Berufserfahrung stv. Projektleiter größer/gleich 10 Jahre, größer/gleich 5 Jahre, kleiner 5 Jahre (B) Besondere Qualifikationen: DVP-Zertifizierung bzw. vgl. europäische Zertifizierung beim Projektleiter oder Projektstellvertreter (B) Projektleiter oder Projektstellvertreter haben einen Abschluss als Dipl.-Ing./Master im Bereich Architektur oder Bauingenieur/Wirtschaftsingenieur (A) Vorgesehenes Team hat bereits in der Vergangenheit zusammen gearbeitet (B)

Zuschlagskriterien

  • Pauschalfestpreis

  • Qualität: Verfügbarkeit

  • Konzept zur Sicherstellung der Qualität: Einhaltung von Terminen, Kosten,Qualitäten und Unterstützung bei Fördermitteln

  • Pauschalfestpreis

Welche davon erfüllen Sie?

KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil

Kostenlos · Sofortige Analyse

Lose (1)

Vergabeunterlagen

Präsentation287 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB6 Seiten
Vertragsentwurf56 KB12 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
+ 14 weitere Dokumente

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.

Vollständige Vergabeunterlagen herunterladen
KI-Analyse der Eignungskriterien
Ähnliche Ausschreibungen automatisch erhalten
Wettbewerbsanalyse und Markteinblicke
Kostenlos · Keine Kreditkarte

Vertraut von 1.000+ Unternehmen

Roland BergerE.ONPPLWise

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen