Frist abgelaufen

Kirschgarten 2. BA, Haus 9 A+B+C+D, Am Heimathaus 40-46 in 48157 Münster-Handorf, Neubau von 4 MFH, davon 2 Hs. mit 18 öfftl. gef. WE + 2 Hs. mit Wohngruppen für 25 WE - Baustelleneinrichtung

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.12.2025
Angebotsfrist
21.01.2026
Baustelleneinrichtung gemäß Leistungsverzeichnis

Zeitplan

Veröffentlichung
17.12.25
Fragenfrist
09.01.26
Abgabefrist
21.01.26
Öffnung
21.01.26
Vertragsbeginn
02.03.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Münster, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
ausschreibungen@wohnstadtbau.de
Telefon
+49 2517008-331
Website
https://www.wohnstadtbau.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Anteil der Unteraufträge (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
    • die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen (OZ) des Leistungsverzeichnisses der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist.
  • Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Anzahl der in den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal)
    • zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Beschäftigung ausreichender Arbeitskräfte (Formular 124)
    • die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, jeweils gegliedert je Geschäftsjahr nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal ist nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers zu machen. Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.
  • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle
    • zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. der Handwerksrolle zu verlangen
  • Referenzliste über vergleichbare Bauleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Referenzliste über die Ausführung von Treppenbauarbeiten innerhalb der letzten 5 Jahre
    • zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) oder einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum
    • der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen. Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärung der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen. Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung von Treppenbauarbeiten auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 Unterabs. 3 VOB/ A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
  • Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Treppenbauarbeiten) vergleichbar sind
    • zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen. Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 6d EU VOB/A), so wird gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
    • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle
    • zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. der Handwerksrolle zu verlangen.

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