Veröffentlichung 15.06.26 | Abgabefrist 21.07.26 | Öffnung 21.07.26 | Vertragsbeginn 14.09.26 |
Eignungskriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunter-nehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei.Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Ab-satz 3 VOB/A zu machen:•DVGW-Bescheinigung GW 301: W3 pe bzw. Vorlage von mind. 3 vergl. Referenzen•RAL Gütezeichen AK3 bzw. Nachweis einer Fremdüberwachung •Nachweis Betonüberwachung für Betone der Überwachungsklasse 2Ggf. geforderte Eignungsnachweise: •Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt•Vorlage mind. 3 geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind•Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal•Angabe zu Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre•Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer•Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)•Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse (falls das Unternehmen beitragspflichtig ist), des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt), der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,•Freistellungsbescheinigung nach § 48b EinkommensteuergesetzDie Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)!Daher darf der öffentliche Auftrag nur vergeben werden, soweit die nach dem ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise form- und fristgerecht vorliegen und diese nicht den Vorgaben des ThürVgG widersprechen. Bieter sind verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG gemäß § 8 vorzulegen. Es können nur Angebote gewertet werden, welchen eine Eigenerklärung zum ThürVgG gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 beigefügt ist. - ACHTUNG –Wir verweisen auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung gem. § 14Abs. 2 ThürVgG beim Auftraggeber sowie auf die Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 ThürVgG bei Nichtabhilfe.
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