Veröffentlichung 01.06.26 | Teilnahmefrist 10.06.26 |
Eignungskriterien
Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe jeweils mindestens EUR 3 Mio. (jeweils 2-fach/Jahr) sowie mindestens EUR 500.000 (2-fach/Jahr) für Vermögensschäden besteht. Auf gesonderte Anforderung, spätestens 2 Wochen nach Vertragsschluss, muss ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden. Bei Bietergemeinschaften erfolgt diese Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und der Nachweis auf gesondertes Verlangen muss für jedes Mitglied erbracht werden.
Aktueller Auszug (d.h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellt) aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung.
Der durchschnittliche Netto-Gesamtjahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beträgt mindestens 2.000.000 EUR. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft wird der Netto-Gesamtjahresumsatz für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr für die Erfüllung der Mindestanforderung kumuliert.
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren betrug jeweils mind. 70 Personen.
Eigenerklärung zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Dazu zählen neben den Beschäftigten aus der Softwareentwicklung auch beispielsweise diese, die für den Betrieb und die Wartung zuständig sind sowie andere technische/m Fachkräfte. Es müssen mind. 10% der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, über Erfahrung im medizinischen Umfeld von mind. 2 Jahren verfügen und mind. 20% im Bereich des Projektmanagements. Auf Nachfrage ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Im Rahmen der Auswertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Ermittlung der Teilnehmer für die nächste Stufe im Verfahren gibt es additive Punkte für: - einen Anteil von mind. 15% der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, mit Erfahrung im medizinischen Umfeld von mind. 2 Jahren = 15 Punkte - einen Anteil von mind. 20% der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, mit Erfahrung im medizinischen Umfeld von mind. 2 Jahren = 20 Punkte
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