Veröffentlichung 02.07.26 | Abgabefrist 03.09.26 | Öffnung 03.09.26 | Vertragsbeginn 01.10.26 |
Eignungskriterien
Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe geben keine Möglichkeit eine Vorbemerkung zu definieren. Die Vorbemerkung zu den Eignungskriterien bzw. die Festlegung zur Form des Nachweises wird folgendermaßen definiert
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt KEV 179 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt KEV 179 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen, die unter Eignungskriterien in der Auftragsbekanntmachung benannt sind, soweit bei der jeweiligen Anforderung nicht eine andere Form des Nachweises angegeben ist.
A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt Nichtvorliegen weiterer Ausschlussgründe ).
C) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind.
D) Erklärung zur Registereintragung. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen
E) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
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