Frist abgelaufen

Kläranlage Rendsburg (4. Reinigungsstufe als Ozonanlage) - Los 2 - Verfahrens- und maschinentechnische Ausrüstung

Auftraggeber
Veröffentlicht
13.12.2023
Angebotsfrist
31.01.2024
Die Abwasserbeseitigung Rendsburg (ABWRD) betreibt die Kläranlage Rendsburg mit einer Ausbaugröße von 240.000 EW. Die Abwasserreinigung in größeren kommunalen Kläranlagen wie z.B. in Rendsburg (Größenklasse 5) erfolgt bisher in drei Stufen. Durch mechanische, biologische und chemische Prozesse werden die organischen Verbindungen im Durchschnitt zu über 95 % entfernt. Im Abwasser verbleiben trotz dieser vermeintlich sehr guten Reinigungsleistung insbesondere Stoffe, die gut wasserlöslich und biologisch schlecht abbaubar sind. Diese Verbindungen werden als anthropogene Spurenstoffe oder Mikroschadstoffe bezeichnet, die aufgrund ihrer Stabilität langfristig im Wasserkreislauf erhalten bleiben und dementsprechend negative Einflüsse auf die Gewässerqualität und die Gewässernutzung haben. Daher orientieren sich Maßnahmen zur Verminderung von Einträgen durch anthropogene Spurenstoffe und Mikroschadstoffe in Gewässern am Vorsorgegedanken und somit auch an der Nachrüstung kommunaler Kläranlagen mit einer sogenannten 4. Reinigungsstufe. Im Rahmen der vorangegangenen Planungsphasen wurde sich für die Errichtung einer Ozonanlage zur Errichtung einer 4.Reinigungsstufe auf der Kläranlage Rendsburg zur Spurenstoffelimination entschieden. Die Einbindung erfolgt in die Kläranlage verfahrenstechnisch zwischen der Nachfällung und der Sandfiltration. Als biologische Nachbehandlung des ozonierten Abwassers soll die bestehende Sandfiltration genutzt werden.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
13.12.23
Abgabefrist
31.01.24
Öffnung
31.01.24
Vertragsbeginn
29.02.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Rendsburg, Deutschland
E-Mail
info@abwasser-rendsburg.de
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Telefon
043312090
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eignung: 1. Angaben zu Formblatt 124 oder Präqualifizierung mit Erklärung zur Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzen). 2. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, 3. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, 6. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, 7. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Präqualifizierte Unternehmen müssen die Unterlagen zu den Ziffer 1 und 1 sowie 4 bis 7 nicht erneut vorlegen, sofern sie die Angaben zu ihrem Eintrag im PQ-Verzeichnis gemacht haben..

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