Veröffentlichung 15.06.26 | Fragenfrist 03.07.26 | Teilnahmefrist 13.07.26 |
Eignungskriterien
per Nachweis ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags darzulegen: Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und 2-fache Maximierung pro Jahr oder einer Zusage der Versicherung selbst, den geforderten Versicherungsschutz für das konkrete Projekt im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Nachweis ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags (TNA) / Bewerberbogen zu erbringen. . Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. . Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller ARGE-Mitglieder eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. . Spätestens bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein eingereicht werden. Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. . Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlangen zum Teilnahmewettbewerb.
Berufsausübung / Eintragung in eine Berufs- und/oder Handelsregister Geforderte Nachweise sind: . Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Angabe der Registereintragung (Ort, Nummer). Ein entsprechender Auszug aus dem entsprechenden Register (z. B. Handels-/Partnerschaftsregister) ist nur auf explizite Aufforderung einzureichen. . Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen entsprechend vorgenannter Anforderungen benennen. . Der Nachweis der Berufsqualifikation ist durch ein offizielles Dokument, sei es Diplom-, Master-, Bachelorzeugnis oder gleichwertige Urkunde zu erbringen. Die Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer kann ebenfalls als Nachweis herangezogen werden. Das entsprechende Dokument ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. . Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlangen zum Teilnahmewettbewerb.
Berufsausübung / Eintragung in eine Berufs- und/oder Handelsregister Geforderte Nachweise sind: . Der Nachweis der Berufsqualifikation ist durch ein offizielles Dokument, sei es Diplom-, Master-, Bachelorzeugnis oder gleichwertige Urkunde zu erbringen. Die Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer kann ebenfalls als Nachweis herangezogen werden. Das entsprechende Dokument ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. . Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlangen zum Teilnahmewettbewerb.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte aller Einzelbewerber gezählt. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Die Umsätze sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters. . durchschnittlicher Umsatz im Leistungsbild Ingenieurbauwerke den letzten 3 Jahren (2023-2025), 250 Punkte: ab einem durchschnittlichen Gesamtnettoumsatz pro Jahr > 400.000,00 EUR . Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlangen zum Teilnahmewettbewerb.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Werte aller Einzelbewerber gezählt. Angaben können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. . (zunächst) per Eigenerklärung ist darzulegen: durchschnittliche Bürokapazität (Ingenieure (Bachelor, Master, Ingenieur, Meister, Techniker oder vergleichbar) und Back-Office (technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Projektaufgaben erfüllen) in den letzten 3 Jahren (2023-2025), maximal 250 Punkte: ab einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl >= 3 "Ingenieuren" bzw. 2 Mitarbeitern im Back-Office . Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlangen zum Teilnahmewettbewerb.
(zunächst) per Eigenerklärung ist darzulegen: abgeschlossene Referenzen ab 01.01.2020 mit folgenden Angaben: . Referenz Nr. 1: Nachweis der Grundkompetenz: Anrechenbare Kosten LB Ingenieurbauwerke (>= 2,0 Mio. EUR), Schwierigkeitsgrad (>= Honorarzone II, HOAI) und erbrachte Leistungen (Leistungsphasen 2-8 zu mehr als 90% erbracht). . Referenzen Nr. 2-3: Nachweis der tiefergehende Referenzeigenschaften (Teil 1): - L1: "Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung" (gem. Anl. 12 HOAI) (45 Punkte) oder - L2: Nachklärbecken (60 Punkte) - L3: Neubau (30 Punkte) oder - L4: Sanierung und/oder Optimierung (60 Punkte) - L5: Maßnahme im laufenden Betrieb - L6: Anrechenbare Kosten (KG 300+KG400) > 800.000 EUR (25 Punkte) - L7: Leistungsphasen 2-8 im LB Ingenieurbauwerke zu mehr als 80% erbracht (25 Punkte) Referenzen Nr. 4: Nachweis der tiefergehende Referenzeigenschaften (Teil 2): - L1: Planungsleistung der Verfahrens- und Prozesstechnik im Klärwerksbau erbracht (100 Punkte) Referenzen Nr. 5: Nachweis der tiefergehende Referenzeigenschaften (Teil 2): - L1: Betonsanierung im Wasserbau mit Bezug zur Siedlungswasserwirtschaft erbracht (100 Punkte) . MINDESTKRITERIEN: Referenzen, die nach dem 01.01.2020 abgeschlossen wurden, werden gewertet. Referenzen die vor dem 01.01.2020 abgeschlossen wurden, werden nicht gewertet. Maßgeblich für den Abschluss einer Referenz ist die Inbetriebnahme, oder - sofern kein Vollauftrag vorliegt - der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase. Die Leistungsphase 9 ist nicht maßgeblich für den Abschluss der Referenz. Es werden nur abgeschlossene Referenzen aus diesem Zeitraum gewertet. HINWEISE: Gewertet wird die Referenz mit den erbetenen Referenzeigenschaften zum Nachweis der Grundkompetenz des Bewerbers (= Referenz 1) und bis zu 4 weitere Referenzen, die die darüber hinaus erbetenen Referenzeigenschaften am besten abbilden. Der Bewerber beschreibt seine angeführten Referenzprojekte - besonders im Hinblick auf die im vorliegenden Projekt zu bewertenden Aspekte und stellt die Besonderheiten der Referenz - Dienstleistung dar. . Der Nachweis der Referenzleistung ist durch Eigenerklärung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz. Bei Leistungen, die nicht nach HOAI erbracht wurden, ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen des HOAI-Leistungsbildes vergleichbar waren. . Büroreferenzen über erbrachte Planungsleistungen eines Vorgängerunternehmens (Persönliche Referenzen) können einem Bewerber nur zugerechnet werden, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und den Mitarbeitern in den neu gegründeten Unternehmen festgestellt werden kann. Um den Nachweis zu erbringen, erläutert der Bieter zwingend zusätzlich die jeweiligen Projektstrukturen, -mitglieder und -kompetenzen detailliert in gesondertem Dokument. . Vom Bewerber erbrachte Leistungen innerhalb einer ARGE sind analog zu persönlichen Referenzen detailliert zu beschreiben, damit diese dem Bewerber zugerechnet werden können. . Unklarheiten / Wiedersprüche gehen zu Lasten des Bewerbers. . Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl für die Referenzen beträgt 1.000 Punkte. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Verhandlung eingeladen. Wenn keine weitere Differenzierung im Hinblick auf das vorliegende Projekt möglich ist und dabei Punktgleichheit zwischen Bewerbern besteht, entscheidet gemäß § 75 (6) VgV das Los über eine Einladung. . Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlangen zum Teilnahmewettbewerb.
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