Veröffentlichung 30.04.26 | Fragenfrist 21.05.26 | Abgabefrist 02.06.26 | Öffnung 02.06.26 | Vertragsbeginn 08.07.26 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.13.) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Mitarbeiter. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht des Mitarbeiters mit bisherigen Einsatzfeldern in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regionalspezifischen) Kenntnisse, die praktische Erfahrung des Mitarbeiters ergeben sich aus diesen beigebrachten Referenzen. Die Erfahrung des eingesetzten Mitarbeiters ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Die entsprechenden Eigenerklärungen "Projektspezifische Qualifikation 2.1 und 2.2" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19. Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen zu 2.1 und 2.2 bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt zu einer Wertung von 0 Punkten. Zur Erstellung des Angebots kann eine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt werden. Der Bieter kann sich dabei über die Gegebenheiten vor Ort informieren. Spätere Einwände über unzureichende Kenntnisse können nicht geltend gemacht werden.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Zuschlagskriterien
Preis: Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: - 40 % Preis (max. 400 Bewertungspunkte Punkte) Zunächst werden die preislichen Faktoren ermittelt. Dabei werden die gewichteten Zwischensummen ad?diert und ergeben eine gewichtete Angebotssumme, die mit insgesamt 40,00 % in die Gesamtwertung ein?fließt. Diese setzt sich wie folgt zusammen (siehe auch Ziffer 1.7) (max. 400 Bewertungspunkte): - Zwischensumme für die Positionen 1 - 4 des Angebotsvordrucks: 30,00 % - Zwischensumme für die Positionen 5 des Angebotsvordrucks: 70,00 %
Projektspezifische Qualifikation: 60 % "Projektspezifische Qualifikation" (max. 600 Bewertungspunkte) Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix" zu entnehmen. Sollten mehrere Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" erteilt. Sollte diese wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
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