Veröffentlichung 17.09.24 | Fragenfrist 04.10.24 | Teilnahmefrist 18.10.24 |
Eignungskriterien
Beabsichtigt ein Bewerber, Kapazitäten Dritter zum Nachweis der Eignung in Anspruch zu nehmen, sind die eignungsleihenden Unternehmen und der Umfang der jeweiligen Eignungsleihe zu benennen (Anlage 3 zum Teilnahmeantrag) Der Bewerber hat der Vergabestelle durch Vorlage der vom eignungsleihenden Unternehmen ausgefüllten und unterzeichneten Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass sich das eignungsleihende Unternehmen für den Fall der Beauftragung des Bewerbers dazu verpflichtet, die im Wege der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Qualifikationen dem Bewerber zur Verfügung zu stellen sowie die vermittelte Eignung für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten und dass das eignungsleihende Unternehmen die gesamtschuldnerische Haftung mit dem Bewerber erklärt (Anlage 4 zum Teilnahmeantrag). Ausgenommen von den vorgenannten Regelungen ist die Inanspruchnahme von finanziellen Kapazitäten aus Rückversicherungsvereinbarungen.
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