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Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU, Klärschlamm-UPCYCLING Anlage, KTK-Anlage

Auftraggeber
Veröffentlicht
25.06.2026
Angebotsfrist
31.07.2026
Die Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU möchte zur nachhaltigen Aufbereitung/Weiterverarbeitung von Klärschlamm (aus den betriebseigenen Kläranlagen) in unmittelbarer Nähe zur Kläranlage in Buchloe eine Produktionshalle inkl. Verwaltungsgebäude zur Klärschlammtrocknung mit Pyrolyse errichten. Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung einer Klärschlammtrocknungs- und -karbonisierungsanlage (KTK-Anlage) inkl. Engineering. Zusätzlich werden Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Anlage beauftragt. Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Die Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU möchte zur nachhaltigen Aufbereitung/Weiterverarbeitung von Klärschlamm (aus den betriebseigenen Kläranlagen) in unmittelbarer Nähe zur Kläranlage in Buchloe eine Produktionshalle inkl. Verwaltungsgebäude zur Klärschlammtrocknung mit Pyrolyse errichten. Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung einer Klärschlammtrocknungs- und -karbonisierungsanlage (KTK-Anlage) inkl. Engineering. Zusätzlich werden Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Anlage beauftragt. Die Kommunale Energieverwertung Schwaben gkU plant in Buchloe den Bau einer Klärschlammtrocknungs- und -karbonisierungsanlage (KTK-Anlage) zur Verwertung des Klärschlammes aus ca. zwanzig Kläranlagen. Die Anlage kann ein- oder zweistraßig neu errichtet und in einer ebenfalls neuen Betriebshalle aufgestellt werden. Die gesamte Verwertungsanlage ist auf einen vollautomatischen 24-Stunden- Betrieb an sieben Tagen pro Woche auszulegen. Die Verfügbarkeit jeder einzelnen Straße, ohne Revisionsarbeiten, muss mindestens 91 % betragen und somit eine jährliche Betriebszeit von 8000 h/a erreichen. In der Regel laufen beide Straßen in Volllast- oder Teillastbetrieb parallel. Auch eine einstraßige Trocknungsanlage im Vollastbetrieb kann angeboten werden. Die Wärmeversorgung des Klärschlammtrockners erfolgt mit Hilfe von Heizwasser mit einer Temperatur von 90 - 95 °C, das bauseits zur Verfügung gestellt wird. Ca. 50% der für die Trocknung erforderlichen Wärme soll durch die Abwärme der Karbonisierungsanlage geliefert werden. Die bauseitige Wärmeversorgung ist so ausgelegt, dass die zur Inbetriebnahme und Wieder-Inbetriebnahme nach Wartungsarbeiten erforderliche Wärmeenergie vollständig von der bauseitigen Wärmeversorgung abgedeckt wird. Mit der geplanten KTK-Anlage kann sowohl anaerob als auch aerob stabilisierter, entwässerter Klärschlamm zukünftig aus ca. zwanzig umliegenden Kläranlagen in näherer Umgebung wirtschaftlich und umweltbewusst getrocknet und karbonisiert werden. Die geplante KTK-Anlage ist für die folgenden Klärschlammmengen und -qualitäten ausgelegt: - Jahresdurchsatz: 12.000 t/a entwässerter Klärschlamm mit 25% TR bzw. 375 kg/h TR; 417 kg/h getrockneter Klärschlamm bei 90% TR - Jahresdurchsatz max.: 13.500 t/a entwässerter Klärschlamm mit 25% TR bzw. 421 kg/h TR; 468 kg/h getrockneter Klärschlamm bei 90% TR - Betriebsstunden/Verfügbarkeit: 8.000 Bh/a - Stündlicher Durchsatz Trocknung: max. 1.688 kg/h Klärschlamm mit 25% TR Im Übrigen werden die Leistungsbeschreibung sowie die Vergabe- und Vertragsunterlagen in Bezug genommen.

Zeitplan

Veröffentlichung
25.06.26
Abgabefrist
31.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Mindelheim, Deutschland
E-Mail
Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
Telefon
+49 89231164-140
Website
https://www.kommunale-energieverwertung-schwaben.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Industrie- und Handelskammer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (ANLAGE C09) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

  • Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von - EUR 5.000.000,00 für Personenschäden pro Jahr, - EUR 5.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr - EUR 3.000.000,00 für Umweltschäden pro Jahr bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Maklers) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach-, Personenschäden und Umweltschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften ist der Versicherungsschutz für die Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen. Alternativ ist eine gleichlautende Bestätigung aller Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen, in der -neben den vorstehenden Deckungssummen für jedes Mitglied- die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das damit verbundene Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung abgebildet ist. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung. Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (ANLAGE C09) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

  • Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (ANLAGE C09) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

  • Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind

    • - Angabe von mind. drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Inbetriebnahme der Anlage) zwischen dem 01.01.2020 und dem Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist erfolgt ist (Dies gilt auch, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden). Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: Auf Verlangen der Vergabestelle sind drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner
    • Art der ausgeführten Leistung
    • Auftragssumme
    • Ausführungszeitraum
    • stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen
    • Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
    • stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
    • Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau)
    • Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
    • ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
    • Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Die Angaben können in Anlehnung an das FB 444 VHB erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Aufklärung der Referenzangaben weitere Angaben einzuholen. Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (ANLAGE C09) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
  • Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (ANLAGE C09) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

  • Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, - Angabe, das die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist. . Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen, - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung. Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (ANLAGE C09) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Zuschlagskriterien

  • Auftragsbezogener Projektabwicklungsplan: Vorzulegen ist eine Darstellung über die Herangehensweise an die Projektabwicklung inklusive Qualitätssicherungsmaßnahmen. In diesem Rahmen ist auch die Herangehensweise an das Engineering (Ziffer 3 der LB) abzubilden. Dabei sind sämtliche Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Erreichung und Absicherung hoher Qualitätsstandards anzugeben. Hierzu können insbesondere Audits von Lieferanten, interne Audits, Expediting bei allen Komponenten, gesondert eingesetztes QS-Personal im gesamten Prozess, nachvollziehbare Aufteilung der im eigenen Betrieb und durch Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen, angewendete Gefährdungsanalyse und Risikobeurteilung, usw. gehören. Die Angaben werden verbindlicher Angebotsbestandteil.

  • Preis

    • Das Zuschlagskriterium Preis besteht aus drei Unterkriterien (Gesamtpreis Anlagenbau
    • Preis Inspektion, Wartung Instandsetzung
    • Stundenverrechnungssätze)

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