Veröffentlichung 10.11.23 | Teilnahmefrist 11.12.23 |
Eignungskriterien
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß § 43 Absatz 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt ist.
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen
Zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit benennen die Bieter
Zuschlagskriterien
Der Vertrag wird mit demjenigen Bieter abgeschlossen, der das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Zuschlagskriterien abgibt. Diese vier Zuschlagskriterien werden wie folgt gewichtet
siehe oben
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