Veröffentlichung 05.11.24 | Fragenfrist 28.11.24 | Abgabefrist 06.12.24 | Öffnung 06.12.24 |
Eignungskriterien
Nachweis über eine Gewerbeanmeldung, den Eintrag im Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) Unternehmensdarstellung (Haupttätigkeit, zuständige Niederlassung, Anzahl an technischen Mitarbeitenden an diesem Standort) Eigenerklärung Datenverarbeitung/Verbindlichkeit Eigenerklärung Betriebshaftpflicht (Deckungszusage und Deckungssumme) mit mind. 1 Mio. für Sach- und 3 Mio. für Personenschäden je Schadensfall Nachweis der Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) Nachweis zum Status bevorzugte Bewerber sofern das Bieterunternehmen diesen Status in Anspruch nimmt Nach den Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind bevorzugte Bewerber Spätaussiedler, Vertriebene, Sowjetzonen-Flüchtlinge, Verfolgte, Evakuierte sowie Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten (Bevorzugten-Richtlinien - öABevR). Eigenerklärung zu § 123 GWB Eigenerklärung AentG Einverständniserklärung zu den besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Eigenerklärung zur Kenntlichmachung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
Eigenerklärung zu den Sozialversicherungen, bei denen die meisten Mitarbeiterinnen versichert sind Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: Das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten erhält als Punktewert den Wert 10, die doppelte Summe erhält als Punktewert den Wert 0. Alle anderen Angebote werden interpoliert nach der Formel: Punktewert = -10 / (niedrigste Kosten) * Kosten + 20 Angebote mit negativem Ergebnis (mehr als die doppelte Summe) erhalten den Punktewert 0. Die erreichten Punktwerte werden mit 60 % gewichtet und gehen mit diesem Wert in die Vergabeentschei-dung ein.
fachtechnische Bewertung: Die Punktewerte werden für die genannten Einzelkriterien der Anlage 3 vergeben. Die Punktevergabe pro Kriterium des Leistungsverzeichnisses richtet sich nach dem Grad der Erfüllung der Anforderungen an dieses Kriterium. Anforderungen nicht erfüllt Verfahrensaus-schluss Anforderungen schlecht erfüllt 1 Punkte Anforderungen sind erfüllt 5 Punkte Anforderungen sind übertroffen oder die Funktionalität geht deutlich über die Mindestanforderungen hinaus, wenn kein Zielwert angegeben ist. 7 Punkte Das Angebot mit der höchsten Summe der Leistungspunktzahlen erhält als Bewertungspunktewert den Wert 10, die Hälfte der Summe erhält als Bewertungspunktewert den Wert 0. Alle anderen Angebote werden interpoliert nach der Formel: Bewertungspunktewert = 20 / (höchste Summe der Leistungspunkte) * (Leistungspunkte des Angebots) - 10. Negative Faktoren werden als 0 angegeben. Die erreichten Punktwerte werden mit 40 % gewichtet.
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