Veröffentlichung 24.01.24 | Abgabefrist 27.02.24 | Öffnung 27.02.24 | Vertragsbeginn 15.04.24 |
Eignungskriterien
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben: - Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister. - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. - Eigenerklärung zu Ausschlussgründe i.S.v. § 123 GWB und zu § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen i.S.v. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG. - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. - Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines Bevollmächtigten Vertreters. - Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotswertung die Vorlage von Nachweisen zu allen geforderten Eigenerklärungen zu fordern.
Jeder Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben. Für jedes Angebot müssen mindestens zwei Referenzen über Lieferleistungen angegeben werden, die mit der zu vergebenden Lieferleistung vergleichbar sind und die im Zeitraum 01.01.2021 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist ausgeführt wurden. Zu jeder Referenz sind Ort, Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Lieferumfang, Lieferzeitraum und der Bruttoauftragswert anzugeben. Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen der Bietergemeinschaftsmitglieder zusammengerechnet.
Zuschlagskriterien
Gesamtangebotspreis: Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis erhält beim Zuschlagskriterium Gesamtangebotspreis 61 Punkte. Die anderen Angebote erhalten beim Zuschlagskriterium Gesamtangebotspreis eine Punktzahl entsprechend des prozentualen Abstandes ihres Gesamtangebotspreises zum niedrigsten Gesamtangebotspreis. Beispiel (mit fiktiven Zahlen): Beträgt der niedrigste Gesamtangebotspreis 1.000 EUR, so erhält dieser beim Zuschlagskriterium Gesamtangebotspreis 61 Punkte. Ein Angebot mit einem Gesamtangebotspreis von 1.250 EUR erhält beim Zuschlagskriterium Gesamtangebotspreis (1.000 EUR/1.250 EUR*61) 48,8 Punkte.
Benutzerfreundlichekeit, Stabilität und Verarbeitung: Im Rahmen der Bemusterung können max. 39 Punkte erzielt werden. Die Bewertungskriterien sind: Benutzerfreundlichkeit, Stabilität und Verarbeitung. Es wird folgendes Bewertungsschema angewendet: Je Kriterium können maximal 13 Punkte vergeben werden. Bei jedem Kriterium folgt die Punktevergabe wie folgt, wobei Maßstab jeweils der Verwendungszweck ist: - 13 Punkte: Kriterium wird ohne Einschränkungen optimal erfüllt - 8 Punkte: Kriterium wird mit leichten Einschränkungen erfüllt - 4 Punkt: Kriterium wird nur mit starken Einschränkungen erfüllt - 0 Punkte: Kriterium wird nicht erfüllt
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