Frist abgelaufen

Konzept Digitalisierung

Die Angebotsfrist ist am 01. September 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 05. November 2025

  • CBR Consult & Invest GmbH, Hamburg · 540.000 €
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
19.08.2025
Angebotsfrist
01.09.2025
Es ist beabsichtigt, eine Abrufrahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungs-leistungen zur Erstellung eines Detailkonzepts zur Digitalisierung mit einem Berater abzuschließen. Konkret soll ein umfassendes Digitalisierungskonzept für die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA), des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE) und des Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) erstellt werden. Dies soll eine vollständige Bestandsaufnahme der vorhandenen Systeme, Prozesse und IT-Strukturen unter Berücksichtigung der Strategie und Vorgaben der MPG sowie der Rah-menbedingungen des öffentlichen Sektors und der speziellen Anforderungen des Wissenschafts- und Forschungsbereichs sowie eine Bewertung und Einschätzung der Digitalisierungspotenziale beinhalten. Darauf basierend soll die Entwicklung von Maßnahmen zur Optimierung und Erweiterung bestehender Systeme unter Berücksichtigung der verschiedenen Bereiche der Verwaltung, sowie die Gestaltung eines Konzeptes einer zukunftsfähigen End-to-End-Digitalisierungsstrategie unter Einbezug der Kund*innenperspektive erfolgen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.

Zeitplan

Veröffentlichung
19.08.25
Abgabefrist
01.09.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
540.000 €
Erfüllungsort
Garching, Deutschland
Vertragslaufzeit
6 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabeverfahren@abante.de
Telefon
+49 341 238203-00
Website
https://www.mpg.de/de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen Referenzaufträge nachweisen. Der Auftraggeber fordert das Vorliegen von Referenzen, um die technisch-berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters feststellen zu können. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Hinweis zu Mindestanforderungen

    • Zum Nachweis seiner Erfahrung hat der Bieter Referenzen aus den folgenden Bereichen vorzulegen, bei denen der Schwerpunkt der Leistung in den letzten zehn Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung) erbracht wurde:
    • 1. Der Bieter hat durch die Vorlage von einer oder mehreren Referenzen nachzuweisen, dass er über einen Zeitraum von insgesamt mindestens drei Jahren Beratungsleistungen für einen oder mehrere Auftraggeber aus dem öffentlichen Sektor bzw. einer Einrichtung der Europäischen Union erbracht hat. Zum Nachweis kann er mehrere Referenzen einreichen, solange der kumulierte Zeitraum drei Jahre (36 Monate) übersteigt und die einzelne referenzierte Leistung für mindestens drei Monate erbracht wurde.
    • 2. Der Bieter hat durch Vorlage einer Referenz nachzuweisen, dass er über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr Beratungsleistungen im Bereich von Hochschulen, Universitäten oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen erbracht hat. Der Nachweis ist hier (im Gegensatz zu 1.) nur durch Vorlage einer einzelnen Referenz, nicht durch mehrere, zeitlich gestückelte, zulässig.
    • 3. Der Bieter hat zwei Referenzprojekte anzugeben, die sich auf die Beratung im Umfeld von Digitalisierung oder Transformation einer Verwaltung beziehen. Der Bieter soll in den jeweils referenzierten Projekten insbesondere die Erfahrungen auf dem Gebiet der Digitalisierung, Prozessoptimierung oder Transformation einer Verwaltung mit Fokus auf öffentliche Forschungsinstitutionen oder privat-wirtschaftliche Innovationsorganisationen darlegen.
    • Eine Referenz kann den Nachweis über mehrere der angeführten Kriterien führen. Es ist nicht erforderlich, dass für jede Nummer eine eigene Referenz eingereicht wird.
    • Beispiel: Der Bieter hat eine universitäre Einrichtung über die letzten 4 Jahre bei der Umsetzung eines Digitalisierungsprojekts ihrer Verwaltung beraten. Diese Referenz erfüllt alle drei Punkte, sodass zum Erreichen der Mindestkriterien nur noch eine weitere Referenz für Punkt 3 (Digitalisierungsprojekt) eingereicht werden muss.
    • Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils maximal drei (3) DIN A4-Seiten (Schriftgröße 11pt) unter Verwendung (als erste Seite) des Anhangs zur Anlage D.1 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen. Schaubilder oder andere Darstellungen können als Anlage eingereicht werden. Seiten oberhalb des Limits werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
    • Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen sowie für den /die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für denUnterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst aufgesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer derUnterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber
    • in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Referenzbescheinigungen vor.
  • Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen das Vorliegen der für den Auftrag vorgesehenen technischen Fachkräfte nachweisen. Hierzu sind Eigenerklärungen darüber erforderlich, dass im Rahmen der Leistungserbringung als Projektleitung eine technische Fachkraft eingesetzt wird, die Mindestanforderungen erfüllt. Mindestens eine der für die Auftragsausführung vorgesehenen technischen Fachkräfte für die Rolle "Projektleiter" ist namentlich zu benennen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich vor, Studien- und Ausbildungsnachweise anzufordern. Es sind Angaben zu machen zum Namen, Vornamen, Titel, Studienabschluss und Studiengang, Hochschule und Jahr des Abschlusses der Fachkraft. Hinweis zu Mindestanforderungen

    • Die eingesetzte Fachkraft muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen, davon mindestens:
    • - 4 Jahre als Führungskraft
    • - 3 Jahre im Bereich "Beratungsleistungen im Bereich der Managementberatung für Digitalisierung oder Transformation"
    • Die eingesetzte Fachkraft muss über einen Studienabschluss (Diplom/Masterlevel) in einem der nachfolgenden Fachrichtungen verfügen:
    • - Wirtschaft,
    • - Informationsmanagement
    • - Wirtschaftsingenieurswesen,
    • - BWL,
    • - VWL,
    • - Sonstige Wirtschaftswissenschaften,
    • - E-Government,
    • - Public Management,
    • - Rechtswissenschaft,
    • - Informationstechnologie (z. B. Informatik, Wirtschaftsinformatik, Mathematik oder Elektrotechnik inkl. Nebenfach in Informatik/ Wirtschaft).
    • Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen
    • Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er
    • bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
  • Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/ müssen das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen

    • - mindestens 3 Mio. EUR (2-fach maximiert, pro Jahr) für Personen- und Sachschäden und
    • - mindestens 1.000.000,00 EUR (2-fach maximiert, pro Jahr) für Vermögensschäden.
    • Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine für die Vertragslaufzeit bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den o. g. Deckungssummen und Maximierungenoder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden).
    • Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag
    • erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der
    • AG die Anforderung von Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
  • Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben

    • Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, E-Mail, Telefon, Internetadresse, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Angaben zur Unternehmensgröße, Leistungsspektrum und Hauptgeschäftstätigkeit, Organisatorische Gliederung, Ggf. amtliches Verzeichnis/Präqualifizierungssystem, Angaben zur Berufs- oder Handelsregistereintragung.
    • Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die
    • Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/ sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber
    • in diesem Fall ist die
    • Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Zuschlagskriterien

  • Konzept: s. Vergabeunterlagen

  • Präsentation des Projektteams: s. Vergabeunterlagen

  • Preis: s. Vergabeunterlagen

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Eigenerklärung124 KB6 Seiten
Eignungskriterien56 KB12 Seiten
Preisblatt24 KB2 Tabellen
Projektplan156 KB4 Seiten
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