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Konzession für den Betrieb eines Fernwärmeversorgungsnetzes

Auftraggeber
Veröffentlicht
14.08.2026
Angebotsfrist
Gegenstand des Verfahrens ist die Erteilung einer Konzession für die Erhaltung, den Ausbau und den Betrieb eines Fernwärmeversorgungssystems in einem Teilgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart, verbunden mit der Gestattung der Nutzung von Grundstücken der Landeshauptstadt Stuttgart, deren Nutzung für die Verlegung und den Betrieb des Fernwärmenetzes erforderlich ist, insbesondere von Wegegrundstücken. Das Konzessionsgebiet erstreckt sich auf das Netzgebiet des bestehenden Fernwärmenetzes, das im Eigentum der EnBW AG steht und derzeit von dieser betrieben wird, und angrenzende Gebiete, die sich nach der kommunalen Wärmeplanung der Landeshauptstadt Stuttgart für die Fernwärmeversorgung eignen. Ein vertraglicher Eigentumsverschaffungsanspruch der Landeshauptstadt Stuttgart in Bezug auf das Netz, den die Stadt an einen Neukonzessionär abtreten könnte, besteht bisher nicht (BGH, Urteil v. 05.12.2023 – KZR 101/20). Der Konzessionär trägt die Verantwortung dafür, dass das Nutzungsrecht zur Erbringung der Leistungen von ihm und auf seine Kosten eingeholt wird. Sämtliche Bewerber/Bieter, deren Eignung im Teilnahmewettbewerb festgestellt wurde, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine Begrenzung der Teilnehmeranzahl findet insoweit nicht statt. Vor der Ausschreibung der Konzession hat eine Markterkundung stattgefunden, an der mehrere Unternehmen beteiligt wurden. Mehr Informationen über das Fernwärmenetz als in diesem Verfahren wurden den beteiligten Unternehmen hierfür nicht übermittelt.

Zeitplan

Veröffentlichung
14.08.26
Teilnahmefrist
16.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Stuttgart, Deutschland
Vertragslaufzeit
240 Tage
E-Mail
65-8DLZBau@stuttgart.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als drei Monate am Ende der Frist für den Teilnahmeantrag.

  • Erklärung über den mittleren Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

    • Erklärung über den mittleren Umsatz (netto) im Bereich der mit der vorliegenden Konzession vergleichbaren Tätigkeiten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar ist der Betrieb von Fernwärmenetzen und die Versorgung von Abnehmern mit Wärme aus solchen Netzen.
    • MINDESTANFORDERUNG: 40 Mio. EUR mittlerer Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Betrieb von Fernwärmenetzen und der Versorgung von Abnehmern mit Wärme aus solchen Netzen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
  • Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem EWR- oder GPA-Vertragsstaat zugelassenen Versicherungsunternehmen.

  • Geschäftsbericht bzw. Jahresabschluss für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre

  • Angabe mindestens einer vergleichbaren Referenz (MINDESTANFORDERUNG) aus den letzten drei abgeschlossenen Jahren über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge bzw. Konzessionen (darunter auch reiner Wegenutzungsverträge) für Betrieb und Versorgung von komplexen Fernwärmesystemen. Vergleichbar ist hierbei eine Referenz, die belegt, dass der Bieter Erfahrungen mit dem Betrieb von komplexen Fernwärmesystemen aufweist. Als Referenz ist hierbei ein zusammenhängendes Wärmenetz zu verstehen, in welchem die folgende Anzahl der Wärmeabnehmer und der folgenden bereitgestellten Wärmemenge erreicht wird

    • Anzahl der Wärmeabnehmer: mindestens 10.000 (MINDESTANFORDERUNG)
    • Bereitgestellte jährliche Wärmemenge: mindestens 300 GWh/a oder mehr (MINDESTANFORDERUNG)
    • Es sind folgende Angaben zu machen:
    • o Leistungszeitraum
    • o Umfang der Tätigkeit, grobe Skizzierung der durchgeführten Aufgaben
    • o Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers/Konzessionsgebers (Angabe entfällt,
    • wenn kein öffentlicher Auftraggeber)
    • o Anzahl der Wärmeabnehmer: 10.000 oder mehr
    • o Bereitgestellte jährliche Wärmemenge: 300 GWh/a oder mehr
    • Es ist nicht erforderlich, ergänzende Unterlagen zu den Referenzen mit dem Angebot einzureichen. Dem Auftraggeber genügen Eigenangaben.

Zuschlagskriterien

  • Preisgünstigkeit der Fernwärmeversorgung, erreichbare Gesamtpunktzahl

    • 650
    • Unterteilt in
    • I.1 Wärmepreis, Angabe für den Abnahmefall 160 kW Bestellleistung und 288.000 kWh/a Verbrauch, max. 200 Punkte
    • I.2 Wärmepreis, Angabe für den Abnahmefall Bestellleistung 15 kW und 27.000 kWh/a Verbrauch, max. 50
    • I.3 Wärmepreis, Angabe für den Abnahmefall Bestellleistung 15 kW und 27.000 kWh/a Verbrauch, max. 100 Punkte, I.4 Preisanpassungsformeln, max. 300 Punkte
    • Weitere Details sind dem Dokument Zuschlags-/ Wertungskriterien zu entnehmen, das in Phase 2 zur Verfügung gestellt wird.
    • Im Kriterium Preisgünstigkeit der Fernwärmeversorgung müssen mindestens 400 Punkte erreicht werden (Mindestpunktzahl). Bieter, die bei diesem Kriterium den Mindestwert von 400 Wertungspunkten nicht erreichen, werden ausgeschlossen.
  • Erreichbare Gesamtpunktzahl

    • 3400
    • Unterteilt in: Klimaschutz / Umweltverträglichkeit, max. 850
    • Ausgestaltung der Endschaftsregelungen entsprechend § 23 bis § 25 des Konzessionsvertragsentwurfs, max. 600
    • Ausgestaltung der Wegenutzung, max. 550
    • Abnahmepflicht für umweltschonend erzeugte Wärme / Preistransparenz, max. 300
    • Abnahmepflicht für umweltschonend erzeugte Wärme / Preistransparenz, max. 300
    • Versorgungssicherheit, max. 300
    • Umfang der Anschluss- und Versorgungsverpflichtung im bestehenden Netzgebiet entsprechend § 3 des Konzessionsvertragsentwurfs, max. 200
    • Umfang und Ausgestaltung der Regelungen entsprechend den §§ 27, 28 und 29 des Konzessionsvertragsentwurfs der LHS zum Kontrollwechsel, zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Konzessionsvertrag und zur Übertragung des Eigentums an den Fernwärmeversorgungsanlagen, max. 150
    • Technische Sicherheit / Ungefährlichkeit des Netzbetriebs, max. 50
    • Verbraucherfreundlichkeit, max. 50
    • Umfang der Übernahme einer allgemeinen Betriebspflicht entsprechend § 7 des Konzessionsvertragsentwurfs, max. 25
    • Umfang der Übernahme der Verpflichtung zur Informationsbereitstellung entsprechend § 11 des Konzessionsvertragsentwurfs, max. 25
    • Weitere Details sind dem Dokument Zuschlags-/ Wertungskriterien zu entnehmen, das in Phase 2 zur Verfügung gestellt wird.

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Vergabeunterlagen

Projektplan89 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB12 Seiten
Vertragsentwurf287 KB24 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
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