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"Koordination von Projekten im Bereich Informationssicherheit"

Auftraggeber
Veröffentlicht
30.07.2026
Angebotsfrist
31.08.2026
Der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB) ist der zentrale IT-Dienstleister der Landesverwaltung Brandenburg. Zum umfangreichen Aufgabenportfolio gehören u.a. die Planung, Steuerung sowie der Betrieb der technischen Infrastruktur der obersten Landesbehörden und ihrer nachgeordneten Behörden und Einrichtungen sowie die Koordination und Betreuung von IT-Verfahren und ressortübergreifender Querschnittsverfahren. Derzeit betreut der ZIT-BB vom zentralen Standort Potsdam aus ca. 18.000 Nutzer der Landesverwaltung Brandenburg. Sukzessive werden in den nächsten Jahren weitere IT-Technik und Applikationen der einzelnen Landesbehörden zum ZIT-BB übergeleitet. Mit der Überleitung der Technik in die Verantwortung des ZIT-BB werden unterschiedliche Dienste vom ZIT-BB betreut und somit in die zentrale Struktur migriert. Er betreibt damit u.a. Verfahren der Landesverwaltung, die den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Brandenburg und prozessbeteiligten Dritten zur Verfügung stehen. Die Schwerpunkte liegen neben dem laufenden Betrieb in folgenden Bereichen: - Informationssicherheit und CERT - Integration und Konsolidierung von IT-Verfahren - Planung, Einführung und Betrieb von neuen IT-Verfahren - Planung, Ausbau und Konsolidierung verfahrensunabhängiger IT-Infrastruktur - Migration der Behörden IT (Basisdienste) in das RZ des ZIT-BB - Beratungsleistungen für Kunden des ZIT-BB Im ZIT-BB können Projekte zu Themen der o. g. Schwerpunkte durchgeführt werden. Ebenfalls können Beratungsleistungen zu Vorhaben dieser Schwerpunkte erforderlich werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
30.07.26
Fragenfrist
19.08.26
Abgabefrist
31.08.26
Öffnung
31.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
325.000 €
Erfüllungsort
Potsdam, Deutschland
E-Mail
zit-bb-ausschreibung@zit-bb.brandenburg.de
Telefon
+49 331391321
Website
https://zit-bb.brandenburg.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bewerber / Bieter hat einen aktuellen Nachweis einzureichen, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein. Im Rahmen der Eignungsleihe ist der Nachweis ebenfalls zwingend von den entsprechenden Unternehmen zu erbringen.

  • Unterauftragnehmer: Insofern Teile des Auftrags von Unterauftragnehmern erbracht werden sollen, sind zwingend die Formblätter 4.3 EU und 4.4 EU auszufüllen und die Unternehmen zu benennen. Des Weiteren ist von jedem zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer, zwingend das Formular 5.4 EU (Vereinbarung des Dritten zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz) zu erbringen. Eignungsleihe: Bewerber / Bieter können sich zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf dritte Unternehmen beziehen, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen beachtet werden. Das dritte Unternehmen muss die für die Übernahme des betreffenden Leistungsbereichs erforderliche Eignung aufweisen. Bieter müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den sie nach der Projektstruktur benannt werden und in dem sie gegebenenfalls Referenzen vorlegen. Ein Bewerber oder Bieter darf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Bewerber / Bieter sichert mit Nennung der Unterauftragnehmer zu, dass ihm im Auftragsfall die Ressourcen vorgenannter Unterauftragnehmer für die vorgesehenen Aufgabenstellungen im Rahmen der Unteraufträge bzw. dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Rahmen der Eignungsleihe uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Im Falle der Eignungsleihe sind zwingend die Formblätter 4.3 EU und 4.4 EU auszufüllen und die Unternehmen zu benennen.

  • Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers / Bieters dienen insbesondere seine Angaben o Allgemeine Informationen - Firmenname - Sitz des Unternehmens - Anschrift der Geschäftsräume - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Angabe zur Größe des Wirtschaftsteilnehmers - Darstellung des Unternehmensportfolios o Informationen zur Struktur des Unternehmens - Gesetzlicher Vertreter - Angaben zu Gesellschaftern und Höhe des Gesellschafteranteils - Geschäftszweck des Unternehmens - Angaben zu Konzernstruktur und verbundenen Unternehmen - Angaben zur Nationalität des Eigentümers o Umsatz des Bewerbers / Bieters / Unterauftragnehmers der letzten drei abgeschlossenen und bilanzierten Geschäftsjahre - Gesamtumsatz - Umsatz mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen o Anzahl der durchschnittlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - durchschnittlich Beschäftigte gesamt - durchschnittlich Beschäftigte, welche Leistungen erbringen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in Zusammenhang stehen o etc. in der Anlage E1 Unternehmensdarstellung. Im Falle der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist von allen Mitgliedern zwingend anzugeben, welches Unternehmen bevollmächtigt ist, für die Bewerber-/Bietergemeinschaft mit Wirkung für und gegen die Bewerber-/Bietergemeinschaft Erklärungen abzugeben und anzunehmen bzw. den späteren Vertrag abzuschließen und durchzuführen. Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Für die an einer Bewerber-/Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen ist im Formblatt 4.2 EU mitzuteilen, welchen Leistungsanteil sie jeweils übernehmen. Der Teilnahmeantrag / das Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss vom bevollmächtigten Vertreter unterschrieben / signiert sein. Im Falle der Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Anlage E1 Unternehmensdarstellung von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt beim Einsatz von Unterauftragnehmern. Das Weiteren hat der Bewerber / Bieter nachzuweisen, dass er die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz einhält. Der Bewerber / Bieter hat den Nachweis in Form einer Eigenerklärung mittels des Formulars 5.3 EU zu erbringen. Im Fall der Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.

  • Der Bewerber / Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei Referenzprojekte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, u. a. mit Angaben wie: - Bezeichnung der Leistung - Auftraggeber mit Name und Anschrift - Beschreibung der Tätigkeiten / Aufgaben - Leistungserbringer (Eigenes Personal oder Drittunternehmen) - Anteil der Eigenleistungen am Gesamtauftragswert in % - Gesamtauftragswert - Leistungszeitraum unter Verwendung der Anlage E2 Eigenerklärung zu Referenzen zu benennen. Jedes einzelne Referenzprojekt muss mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein.

Zuschlagskriterien

  • Leistung: Die Anforderungen sind im jeweiligen Kriterienkatalog dargestellt. Die fachliche Bewertung erfolgt in nachstehende Typen unterteilt: - Ausschlusskriterien (A-Kriterien) - Bewertungskriterien (B-Kriterien) Ausschlusskriterien Alle A-Kriterien im Kriterienkatalog sind Ausschlusskriterien (Mindestanforderungen). A-Kriterien sind zwingende Vorgaben, die der Bieter im Rahmen seiner Leistungserbringung einzuhalten hat. Eine Nichterfüllung der Ausschlusskriterien führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Bewertungskriterien Jedes B-Kriterium wird einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad der Anforderung widerspiegeln. Alle B-Kriterien werden - je nach Qualität der Erfahrungen sowie dessen nachvollziehbarer Darstellung - mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punkte werden aufaddiert und gemäß Wichtung die Gesamtpunktzahl ermittelt. In Summe über alle B-Kriterien können maximal 500 Leistungspunkte erreicht werden. Der detaillierte Bewertungsmaßstab zur Vergabe der Punkte ist dem jeweiligen Kriterienkatalog zu entnehmen.

  • Preis: Der wertungsrelevante Preis wird über das Preisblatt des Angebots ermittelt und entspricht dem Gesamtpreis des Angebots. Dieser Gesamtpreis wird anhand der vom Bieter angebotenen Preise und des im Preisblatt dargestellten Faktors (geschätzte Abnahmemengen) ermittelt.

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