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Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg, Abschnitt West: Beweissicherung von Gebäuden, Anlagen und sonstigen Einrichtungen

Auftraggeber
Veröffentlicht
15.07.2026
Angebotsfrist
22.09.2026
Im Zuge des Ausbaus des Frankenschnellwegs (FSW) werden im Bauabschnitt West etwa zwischen der Anschlussstelle Nbg.-Doos / FÜ und der Jansenbrücke Baumaßnahmen durchgeführt (i.W. Fahrbahnerneuerung/-verbreiterung, Neuerrichtung von Lärmschutzwänden). Als Grundlage zur Abgeltung etwaiger Schadensersatzansprüche sollen benachbarte Gebäude und Objekte im Vorfeld beweissicherungstechnisch erfasst werden. Hierzu sollen im Umgriff des Baufeldes Gebäude i.d.R. in einer 25m breiten Zone, mindestens jedoch bis zur nächsten klaren Gebäudefuge erfasst werden. Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Zustand der durch das Vorhaben berührten Gebäude und sonstigen Anlagen durch das Beweissicherungsverfahren festzustellen, bereits vorhandene Schäden sind in Lage und Ausdehnung aufzunehmen, zu protokollieren und der Umfang der bestehenden Schäden durch Farbfotoaufnahmen mittels Digitalfotografie mit Datumseinblendung zu dokumentieren. Die Untersuchung muss sich auf alle Projektteile erstrecken, die in Augenschein genommen werden können. Zu erfassen sind auch besondere Ausstattungen der Gebäude und Räume sowie Maschinen, technische Anlagen und sonstige Einrichtungen.

Zeitplan

Veröffentlichung
15.07.26
Fragenfrist
08.09.26
Abgabefrist
22.09.26
Vertragsbeginn
01.02.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Nürnberg, Deutschland
E-Mail
soer-fsw@stadt.nuernberg.de
Telefon
+49 91123110483
Website
https://www.soer.nuernberg.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung (§44 VgV) umfasst die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von Ausschlussgründen gem. §48 VgV

    • Die Eignung ist durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nachzuweisen oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV nachzuweisen.
    • Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, sind die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
    • Der Bieter hat zu bestätigen, dass die in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
    • Weiterhin hat der Bieter die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft mitzuteilen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen entsprechenden Versicherungsträger an.
  • Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem § 45 VgV umfasst eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist. Darüber hinaus werden vom Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen verlangt

    • - Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das
    • Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
    • Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
    • - Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse vorzulegen.
    • - Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung vorliegt (§§123,124 GWB)
    • Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (o.USt.) wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern.
  • Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit §46 VgV umfasst

    • - Erklärung, dass in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist für drei Referenzen je eine Referenzbescheinigung vorzulegen welche höchstens 3 Jahre alt ist.
    • - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal vorzulegen.
    • - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen an andere Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
    • Der AN weist eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nach.
    • Für Personenschäden mind. 1.500.000,- €
    • Für sonstige Schäden mind. 500.000,- €
    • Ausführung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständige für Schäden an
    • Gebäuden. Für Nachunternehmer gelten dieselben Qualifikationsanforderungen wie für den Bieter. Entsprechende Nachweise sind vorhanden und eine Bescheinigung wird nach Aufforderung vorgelegt.

Zuschlagskriterien

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