Frist abgelaufen

Küchenhilfe im Bildungszentrum Bad Staffelstein

Die Angebotsfrist ist am 25. Mai 2023 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
27.04.2023
Angebotsfrist
25.05.2023
1. Hintergrundinformation Das Bildungszentrum Bad Staffelstein ist eine Außenstelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Während der im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes regelmäßig durchgeführten 4-5tägigen Seminare übernachten die Teilnehmenden im Bildungszentrum (BiZ) und erhalten dabei Vollverpflegung. Das Essen wird von einem Dienstleister zugeliefert. 2. Auftragsgegenstand Küchenhilfe im Umfang von 34h/ Woche für 46 Wochen im Jahr. Es wird von 44 Seminarwochen sowie zwei weiteren Wochen für die Grundreinigung der Küche ausgegangen. Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin (im Folgenden der AN) erhält vom Auftraggeber (im Folgenden der AG) jeweils zum Ende des Kalenderjahres die Planung für das Folgejahr. 2.1 Ort der Leistungserbringung Bildungszentrum Bad Staffelstein Zur Herrgottsmühle 1 96231 Bad Staffelstein Weitere Inmformationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Zeitplan

Veröffentlichung
27.04.23
Fragenfrist
25.05.23
Abgabefrist
25.05.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der/Die Bieter/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen dem Angebot beizufügen

    • Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
    • a. Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (Organisation, Eigentümer, Beschäftigte)
    • b. Nennung der verantwortlichen Person(en) (bezogen auf das Unternehmen/die Institution)
    • c. Eigenerklärungen nach § 31 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB analog. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/ die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_31“ ist hierfür zu nutzen.
    • d. Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
    • e. Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
    • f. Erklärung zur Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
    • g. Erklärung zu Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmern (falls zutreffend)
    • h. Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
    • i. Übersicht über die in den letzten 3 Jahren wesentlich geleisteten Arbeiten
    • j. Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle einer Beauftragung zuständig sein werden
    • k. Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
    • Der Auftraggeber legt Wert auf eine qualitative hohe Erfüllung der Aufgabe. Die Bewertung der Eignung der Bieter/Bieterinnen erfolgt anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“ ge-nannten Kriterien. Für die Einreichung der geforderten Unterlagen ist die Anlage „Vordruck Eignungsnachweise“ zu verwenden.

Zuschlagskriterien

    • Der Zuschlag wird gemäß § 43 Abs. 1 UVgO auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
    • Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend.
    • Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung.

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Vergabeunterlagen

Präsentation287 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB24 Seiten
Vertragsentwurf56 KB4 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
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