Frist abgelaufen

KWK-138 DT-Anlage MVA Weisweiler - Los 130 Luftkondensator

Auftraggeber
Veröffentlicht
24.06.2026
Angebotsfrist
Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Bestellung eine vollständige und allen Erfordernissen entsprechenden, funktionstüchtigen, montage- und wartungsfreundlichen Luftkondensator nach dem aktuellen Stand der Technik zu planen, zu liefern und in Betrieb zu setzen. Der Luftkondensator soll den gesamten Frischdampf der MVA Weisweiler (Feuerungswärmeleistung ca. 120 MWth) zuverlässig kondensieren können. Der Lieferumfang umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten: • Dampfklappe hinter der Dampfturbine und Steckscheibe • Abdampfleitung • Luftkondensator-Module inklusive aller Verteilkanäle • Ventilatoren mit Getriebe • Evakuierungsanlage o Anfahrejektor o Betriebsejektoren o Wasserringpumpen für Winterbetrieb o Wärmeübertrager zur Nutzung des Treibdampfes • Kondensatleitung und Entwässerungen • Hauptkondensatpumpen 3 x 50% • Hauptkondensatbehälter • komplette Planung, Fertigung und vollständige Montage Option: 1) Schallschutzmaßnahmen nach 6.2.2 der Spezifikation 2) halbautomatische Reinigungsanlage 3) Ersatz- und Verschleißteile für 2 Jahre Betrieb

Zeitplan

Fragenfrist
21.05.26
Veröffentlichung
24.06.26
Teilnahmefrist
17.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Eschweiler, Deutschland
E-Mail
sekretariat_mva@mva-weisweiler.de
Telefon
0 24 03 99 11 01
Website
https://www.mva-weisweiler.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - jahresdurchschnittlicher Umsatz für Leistungen in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren hatte[n], die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind
    • - mindestens 3 vergleichbare Luftkondensatoren mit einem Umsatz von EUR 4 Mio. pro Luftkondensatoranlage in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren verkauft
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • Erklärung über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Vergleichbar ist die Leistung hinsichtlich einer Nennlast von mindestens 30 MWth, Projektbegleitung über Planung, Lieferung, Montage bis zur Abnahme.
    • Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber sowie dessen Telefonnummer zu enthalten. Das beigefügte Formblatt „Referenzen“ ist auch im Übrigen auszufüllen.
    • Mindestbedingung: Mindestens 2 Referenzen von Luftkondensatoren mit einer thermischen Nennlast von mindestens 60 MWth.
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - Qualifikation und Erfahrung von Projektleiter, Stellvertretendem Projektleiter sowie Inbetriebsetzungsleiter gemäß den Anforderungen im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - Nachweis (Zertifikat) über die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Norm EN ISO 9001 oder gleichwertig
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - Arbeitsschutzmanagementsystem – wie bspw. OHSAS18001 oder entsprechend der Norm ISO 45001 oder gleichwertig
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - erforderliche Qualifikation zur Erstellung der nötigen genehmigungsrelevanten Unterlagen unter Beachtung der am Projektort geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt78 KB2 Tabellen
Präsentation37 KB6 Seiten
Eigenerklärung203 KB12 Seiten
Eignungskriterien89 KB24 Seiten
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