Frist abgelaufen

KWK-138 DT-Anlage MVA Weisweiler - Los 213 Wärmespeicher

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.06.2026
Angebotsfrist
Wärmespeicher Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Bestellung vollständige und allen Erfordernissen entsprechende, funktionstüchtige, montage- und wartungsfreundliche Wärmespeicher nach dem aktuellen Stand der Technik zu planen, zu liefern und in Betrieb zu setzen. Die Wärmespeicherbehälter sollen eine Speicherkapazität vom 100 MWhth bzw. 1500 m³ Fernheizwasser haben. Das Fernheizwasserqualität entspricht AGFW FW 510 der salzarmen Fahrweise. Das Fernheizwasser wird bei einer Temperatur von bis zu 130 °C und einem Druck von 21 bar(ü) gespeichert. Die Wärmespeicherbehälter sollen nach dem Prinzip eines Verdrängerspeichers arbeiten und müssen entsprechend ausgeführt werden. Eine Temperaturschichtung ist zu gewährleisten. Es können 2 bis 4 Wärmespeicherbehälter aufgestellt werden, um in Summe das Nutzvolumen von 1500 m³ zu erreichen. Ausgleichbehälter Neben den Wärmespeichern sind zwei Ausgleichsbehälter zu liefern. Der erste Ausgleichsbehälter soll ein Nutzvolumen von 270 m³, einen Auslegungsdruck von 0,49 bar(ü) und eine Auslegungstemperatur von 150 °C aufweisen. Der zweite Ausgleichsbehälter soll ein Nutzvolumen von 104 m³, einen Auslegungsdruck von 0,49 bar(ü) und eine Auslegungstemperatur von 120 °C haben. Alle Behälter sind auf einer Fläche von 8 x 26 m zuordnen und eine Höhe von 30,7 m darf nicht überstiegen werden. Der Lieferumfang umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten:  2 bis 4 Wärmespeicherbehälter für in Summe 1500 m³ Fernheizwasser mit o Stutzen für Be- und Entladung DN300 o Schichtbeladungssystem o Sensorik und Aktorik o Sicherheitseinrichtungen  Ausgleichsbehälter Aachen mit 270 m³ Nutzvolumen o Polsterdampfanlage o Warmhaltung mit Fernheizwasser o elektrischer Beheizung  Ausgleichsbehälter Inden mit 104 m³ Nutzvolumen o Polsterdampfanlage o Warmhaltung mit Fernheizwasser o elektrischer Beheizung  Stahlbau zur Aufstellung der Behälter  Übergang vom Maschinenhaus auf das Dach der Wärmespeicher  Aufstiegshilfen und Arbeitsbühnen für Wartungsarbeiten  verbindende Rohrleitungen der Wärmespeicherbehälter

Zeitplan

Veröffentlichung
03.06.26
Fragenfrist
23.06.26
Teilnahmefrist
03.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Eschweiler, Deutschland
E-Mail
sekretariat_mva@mva-weisweiler.de
Telefon
0 24 03-99 11 01
Website
https://www.mva-weisweiler.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - jahresdurchschnittlicher Umsatz für Leistungen in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind
    • - mindestens 3 vergleichbare Behälter mit einem Umsatz von EUR 200.000 pro Behälter verkauft
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • Erklärung über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Vergleichbar ist die Leistung für Behälter mit einem Nutzvolumen >200 m³ und einem Auslegungsdruck >10 bar(ü) inkl. Wärmedämmung (50%).
    • Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber sowie dessen Telefonnummer zu enthalten. Das beigefügte Formblatt „Referenzen“ ist auch im Übrigen auszufüllen.
    • Mindestbedingung: Vorlage von mindestens 2 Referenzen für Behälter mit einem Nutzvolumen >300 m³ und einem Auslegungsdruck >10 bar(ü) inkl. Wärmedämmung (50%).
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - Qualifikation und Erfahrung von Projektleiter, Stellvertretendem Projektleiter sowie Inbetriebsetzungsleiter gemäß den Anforderungen im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - Nachweis (Zertifikat) über die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Norm EN ISO 9001 oder gleichwertig
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - Arbeitsschutzmanagementsystem – wie bspw. OHSAS18001 oder entsprechend der Norm ISO 45001 oder gleichwertig
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - erforderliche Qualifikation zur Erstellung der nötigen genehmigungsrelevanten Unterlagen unter Beachtung der am Projektort geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt78 KB2 Tabellen
Präsentation37 KB16 Seiten
Eigenerklärung203 KB32 Seiten
Eignungskriterien89 KB6 Seiten
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