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KWK-138 DT-Anlage MVA Weisweiler - Los 310 Elektrotechnik

Auftraggeber
Veröffentlicht
24.06.2026
Angebotsfrist
Elektrotechnik Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Bestellung vollständige und allen Erfordernissen entsprechende, funktionstüchtige, montage- und wartungsfreundliche Allgemeinen Elektrotechnischen Anlage nach dem aktuellen Stand der Technik zu planen, zu liefern und in Betrieb zu setzen. Der Lieferumfang umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten: o Allgemeine Elektrotechnik für Verfahrenstechnischen Anlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
24.06.26
Fragenfrist
15.07.26
Teilnahmefrist
27.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Eschweiler, Deutschland
E-Mail
sekretariat_mva@mva-weisweiler.de
Telefon
0 24 03 99 11 01
Website
https://www.mva-weisweiler.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - jahresdurchschnittlicher Umsatz für Leistungen in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind
    • - mindestens 3 vergleichbare Anlagen von EUR 1 Mio. pro Anlage verkauft
    • Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - Registereintragung gemäß den Vorgaben im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
    • Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • Erklärung über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang – einschließlich der Erbringung der Ausführung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme – vergleichbar sind. Vergleichbar ist die Leistung bei Allgemeinen Elektrotechnischen Anlagen für verfahrenstechnische Anlagen mit einem Auftragsvolumen > EUR 1 Mio.
    • Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber sowie dessen Telefonnummer zu enthalten. Das beigefügte Formblatt „Referenzen“ ist auch im Übrigen auszufüllen.
    • Mindestbedingung: Mindestens 2 Referenzen von Allgemeinen Elektrotechnischen Anlagen für verfahrenstechnische Anlagen mit einem Mindestvolumen von > EUR 2 Mio. je Referenz.
    • Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters, stellvertretenden Projektleiters u. Inbetriebsetzungsleiter gemäß den Anforderungen im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
    • Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - Nachweis (Zertifikat) über die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Norm EN ISO 9001 oder gleichwertig
    • Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - Arbeitsschutzmanagementsystem – wie bspw. OHSAS18001 oder entsprechend der Norm ISO 45001 oder gleichwertig
    • Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt124 KB2 Tabellen
Projektplan56 KB12 Seiten
Eigenerklärung24 KB24 Seiten
Eignungskriterien156 KB4 Seiten
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